Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

Reichlich  besetzt,  Fruchtbarlich  gegründet,  Annehmblich  geziert:  Durch
P.  Wilhelmum  Nakatenum  Der  Societät  Jesu  Priestern.  Fünffter  Truck,
vom  Author  merklich  in  Materi  und  newen  Kupfferstücken  vermehrt,
verbessert  und  in  füglichere  Ordnung  gebracht.  Colin  Bey  Johan  Wilhelm ­
  Friessem,  Anno  1691.“  Das  Buch  enthält  35  deutsche  Liedertexte
ohne  Melodien,  teils  Uebersetzungen  lateinischer  Hymnen,  teils  frei
gedichtete  Lieder  (vgl.  Baumker,  Kirchenlied  III,  S.  34,  52).
(S.  70)  Alb.  Gereon  Stein  war  ein  Kölner  Kind  aus  dem  Volke,  am
29.  September  1809  geboren  und  1833  zum  Priester  geweiht.  Nach  vierjähriger ­
  Tätigkeit  als  Kaplan  in  Cornelimünster  kehrte  er  in  seine  Vaterstadt ­
  zurück,  zunächst  als  Rektor  an  der  de  Grooteschen  Familienkapelle
,,Im  Elend“  (bedeutet  hier  soviel  wie  der  Fremden,  Nicht-Einheimischen).
Nach  zwölf  Jahren  wurde  er  Pfarrer  von  St.  Johann  Baptist  und
1837  Definitor  und  Pfarrer  von  St.  Ursula.  Als  einfacher  Mann  war
er  beim  Volke  allbeliebt  und  ein  trefflicher  Kanzelredner.  Auch  als
Komponist  hat  er  sich  hervorgetan,  sein  „Ecce  homo“,  „Kyrie  eleison“,
„0  Jesu,  all  mein  Leben  bist  du“,  „Wir  grüßen  dich  heute  mit  frohem
Sinn,  Maria,  der  Engel  Königin“  waren  sehr  beliebte  Melodien.
(S.  74)  Gegen  die  sog.  Maigesetze  verstieß  Erzbischof  Melchers  zum
ersten  Male  dadurch,  daß  er  im  Mai  1873  zwei  Vikaren  wegen  ihres  Uebertritts
  zum  Altkatholizismus  die  Vornahme  der  priesterlichen  Handlungen
untersagte.  Das  Kölner  Zuchtpolizeigericht  verurteilte  ihn  dafür  zu
50  Taler  Geldbuße.  Als  er  aber  fortfuhr,  Geistliche  zu  entsetzen  und
anzustellen,  wurde  er  schließlich  am  31.  März  1874  verhaftet  und  in  das
Gefängnis  am  Klingelpütz  gebracht,  wo  er  bis  zum  9.  Oktober  blieb.  Wieder
freigelassen,  erhielt  er  am  2.  Dezember  1875  mit  Rücksicht  auf  „die  von
ihm  verhängten  Exkommunikationen,  die  gesetzwidrige  Anstellung  von
Geistlichen  und  die  Nichtbesetzung  vakanter  Pfarreien,  die  Verhinderung
der  Visitation  des  Priesterseminars  1873  und  1875,  die  von  ihm  inszenierte
Aufregung  der  Bevölkerung  durch  den  Empfang  der  Massendeputationen
’a  dem  Tage  vor  seiner,  wegen  Nichtzahlung  der  erkannten  Geldstrafe
notwendig  gewordenen  Verhaftung,  endlich  wegen  des  äußersten  Maßes
des  Widerstandes,  das  er  seiner  Verhaftung  entgegengesetzt“  habe,  durch
den  Oberpräsidenten  von  Bardeleben  die  Aufforderung  zur  Amtsnieder-Ißgung
  zugestellt.  Als  er  sich  weigerte,  wurde  er  am  28.  Juni  1876  durch
den  neugegründeten  Kgl.  Gerichtshof  für  kirchliche  Angelegenheiten  „abgesetzt“. ­
  Das  erzbischöfliche  Vermögen  verfiel  der  Beschlagnahme,  weil
das  Metropolitankapitel  sich  weigerte,  einen  Kapitelsvikar  zu  wählen.
Schon  vorher  (Ende  1875)  war  der  Erzbischof  nach  Holland  zu  den  Franziskanern ­
  in  Maastricht  geflüchtet.  Nachdem  sich  die  Wogen  des  Kulturkampfes ­
  wieder  geglättet  hatten,  erhob  ihn  Papst  Leo  XIII.  in  dem
Konsistorium  vom  27.  Juli  1885  zum  Kardinal  und  berief  ihn  nach  Rom.
Sein  Nachfolger  auf  dem  erzbischöflichen  Stuhle  wurde  der  Bischof
von  Ermland,  Philippus  Krementz.  Auf  dessen  ’  Aufruf  errichteten  die
            
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