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unglücklichen Stellung der arbeitenden Klassen, die Negierung
das Recht hat, ein Minimum einer Besoldung festzustellen,
unter welches es unerlaubt zu gehen sei und die Beobachtung
dieses strengstens zu verlangen".
Bedeutend reservirter spricht sich der ebenso angesehene
Pater Lehmkuhl in seiner scharf uub tief durchdachten Lohn-
studie zu Handen der internationalen Freiburger Konferenz
katholischer Soziologen ans. Er bemerkte: „Tie öffentliche
Gewalt sollte sich in der Regel jedes Eingriffs in die Lohn
frage enthalten und eher dafür sorgen, daß durch gesetzliche
Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine der Gerechtig
keit und Billigkeit entsprechende Lohnbasis von selbst sich
ergibt. In Ansnahmefällen lUnterdrücknng der Arbeiter,
Sinken der Löhne unter ein Existenzminimum) kann die
öffentliche Gewalt und sie muß selbst je nach den Umstünden
die Einführung eines Minimallohnes vornehmen und über
wachen, um vor dessen Verkürzung zu sichern."
Im Lager der Freunde des Minimallohnes dürfte man
nun ebenso sehr überrascht sein wienn demjenigen seiner Gegner,
daß der Minimallohn sich in der Praxis als ungleich vor-
theilhafter für die Arbeitgeber erwies, als für die Arbeitnehmer,
daß er es war, bezw. die Erfahrungen, welche man mit ihm
im Laufe der Jahre machte, welche die eingefleischtesten Gegner
des Verbandes unter den großen Arbeitgebern zu dessen
überzeugten Kämpen verwandelte. Wie schon früher betvnt,
liegen die Ursachen dieser Erscheinung darin, daß der Mini
mallohn der Arbeitgeberschaft die lang entbehrte sichere und
stabile Kalknlationsbasis zurückgab und zugleich auch der Spe
kulation den Lebensfaden unterband, derart als werthvolles
Mittel zur Organisation der Produktion sich erweisend, worüber
im nächsten Abschnitte ausführlicher die Rede sein wird. Diese
Eigenschaften haben dem Minimallohn den ihm bisher beinahe
überall beigemefsenen Charakter, ein einseitiges Postulat im
Interesse der Arbeitnehmer auf Kosten der Arbeitgeber zu sein.