392 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
Manufakturen ist im heutigen Völkerkonzert ein machtgebietender Faktor, der nicht außer
Anschlag gebracht werden darf. Ihre Größe und Leistungsfähigkeit verdankt sic aber in
erster Linie der Bismarckianischen .Handelspolitik. Diese Tat wird ihm nie vergessen werden.
Anmerkung. Aus dem berühmten Schreiben, das Fürst Bismarck unter dem 15. De
zember 1878 an den Bundesrat richtete, mögen nach !f. A. Bueck, Der Zentralverband Deutscher
Industrieller I87S — 1901. \. Bd. Berlin, I. Gnttentag, 1902. 5. 582 — 58-1 die folgenden
charakteristischen Stellen hier mitgeteilt werden:
„Ich lasse dahingestellt, ob ein Zustand vollkommener gegenseitiger Freiheit des inter
nationalen Verkehrs, wie ihn die Theorie des Freihandels als Ziel vor Augen hat, dem Interesse
Deutschlands entsprechen würde. Solange aber die meisten der Länder, auf welche wir mit unserem
Verkehr angewiesen sind, sich mit Zollschranken umgeben und die Tendenz zur Erhöhung derselben
noch im Steigen begriffen ist, erscheint es mir gerechtfertigt und im wirtschaftlichen Interesse der
Nation geboten, uns in der Befriedigung unserer finanziellen Bedürfnisse nicht durch die Besorgnis
einschränken zu lassen, daß durch dieselben deutsche Produkte eine geringe Bevorzugung vor aus
ländischen erfahren.
Der setzt bestehende Vereinszolltarif enthält neben den reinen Finanzzöllen eine Reihe von
mäßigen Schutzzöllen für bestimmte Industriezweige
Schutzzölle für einzelne Industriezweige aber wirken, zumal wenn sie das durch die Rücksicht
auf den finanziellen Ertrag gebotene Naß überschreiten, wie ein Privilegium und begegnen auf
Seiten der Vertreter der nicht geschützten Zweige der Erwerbstätigkeit der Abneigung, welcher
jedes Privilegium ausgesetzt ist. Dieser Abneigung wird ein Zollsystem nicht begegnen können,
welches innerhalb der durch das finanzielle Interesse gezogenen Schranken der gesamten inländischen
Produktion einen Vorzug vor der ausländischen Produktion auf dem einheimischen Markt gewährt.
Ein solches System wird nach keiner Seite hin drückend erscheinen können, weil seine Wirkungen
sich über alle produzierenden Kreise der Nation gleichmäßiger verteilen, als es bei einem System
von Schutzzöllen für einzelne Industriezweige der Fall ist. Die Minderheit der Bevölkerung,
welche überhaupt nicht produziert, sondern ausschließlich konsumiert, wird durch ein die gesamte
nationale Produktion begünstigendes Zollsystem scheinbar benachteiligt. Wenn indessen durch ein
solches System die Gesamtsumme der im Inlande erzeugten Werte verinehrt und dadurch der
Volkswohlstand im ganzen gehoben wird, so wird dies schließlich auch für die nicht produzierenden
Teile der Bevölkerung und namentlich für die auf festes Geldeinkommen angewiesenen Staats
und Gemeindebeamten von Nutzen sein; denn es werden der Gesamtheit dann die Mittel zur
Ausgleichung von ftärten zu Gebote stehen, falls sich in der Tat eine Erhöhung der Preise der
Lebensbedürfnisse aus der Ausdehnung der Zollpflichtigkeit auf die Gesamteinfuhr ergeben sollte.
Line solche Erhöhung wird jedoch in dem Maße, in welchem sie von den Konsumenten befürchtet
zu werden pflegt, bei geringen Zöllen voraussichtlich nicht eintreten, wie ja auch umgekehrt nach
Aufhebung der Mahl- und Schlachtstener die Brot- und Fleischpreise in den früher davon betroffenen
Gemeinden nicht in einer bemerkbaren Weise zurückgegangen sind.
Eigentliche Finanzzölle, welche auf Gegenstände gelegt sind, die im Inlande nicht vorkommen,
und deren Einfuhr unentbehrlich ist, werden zum Teil den Inländer allein treffen. Bei Artikeln
dagegen, welche das Inland in einer für den einheimischen verbrauch ausreichenden Menge und
Beschaffenheit zu erzeugen im stände ist, wird der ausländische Produzent den Zoll allein zu tragen
haben, um auf dem deutschen Markt noch konkurrieren zu können. In solchen Fällen endlich, in
denen ein Teil des inländischen Bedarfs durch auswärtige Zufuhr gedeckt werden muß, wird der
ausländische Konkurrent meist genötigt sein, wenigstens einen Teil und oft das Ganze des Zolls
zu übernehmen und feinen bisherigen Gewinn um diesen Betrag zu vermindern wenn
im praktischen Leben wirklich der inländische Konsument es wäre, dem der erhöhte Zoll zur Last
fällt, so würde die Erhöhung dem ausländischen Produzenten gleichgültiger sein.
Soweit hiernach der Zoll dem inländischen Konsumenten überhaupt zur Last fällt, tritt er
hinter den sonstigen Verhältnissen, welche auf die ftöhe der Warenpreise von Einfluß sind, in der