Full text : Finanzwissenschaft

B.  V.  Abschnitt.  Steuerfreiheit  des  Bxistenzmininmms.

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allgemein  sei,  daß  in  jedem  Staatsbürger  das  Pflichtgefühl  sich
entwickle,  ist  kaum  ernstlich  zu  nehmen.
2.  Die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  und  die  progressive
Besteuerung  der  höheren  Einkommen  sind  Folgen  desselben  Prinzipes,
des  der  gerechten  Steuerverteilung.  Trotzdem  werden  beide  Einrichtungen ­
  von  den  Autoren  der  Finanzwissenschaft  verschieden
beurteilt.  Boscher  und  Nasse  sind  konsequent  und  verurteilen  beide,
ebenso  Mayer  und  Vocke,  die  beide  billigen.  Mill,  Leroy-Beaulieu,
Umpfenbach,  Bossier  billigen  die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums,
verurteilen  aber  den  progressiven  Steuerfuß;  Cohn  und  Held  befürworten ­
  die  Steuerprogression,  verurteilen  aber  die  Steuerfreiheit
des  Existenzminimums.
Die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  ist  auf  zwei  Gedankengänge ­
  zurückzuführen.  Im  allgemeinen  wünschen  dieselbe  diejenigen,
die  von  der  Theorie  der  Gleichheit  der  Opfer  ausgehend,  vor  allem
die  progressive  Besteuerung  wünschen,  als  dessen  Korollarium  sie
die  Steuerfreiheit  des  Existenzminimums  betrachten.  Aber  unter
den  Verteidigern  des  steuerfreien  Existenzminimums  sind  viele,  die
die  progressive  Besteuerung  zurückweisen,  sowie  hinwieder  unter
den  Vertretern  der  progressiven  Besteuerung  manche  das  steuerfreie
Existenzminimum  mißbilligen.  Die  Erklärung  für  die  erstere
Stellungnahme  ist  darin  zu  finden,  daß  die  Willkürlichkeit  des
progressiven  Steuerfußes  dessen  Zurückweisung  verursacht,  sowie
die  Auffassung,  daß  die  verschiedene  Größe  der  Einkommen  nur
die  in  gleichem  Verhältnis  erfolgende  Besteuerung  rechtfertigt,  also
eine  stärkere  Inanspruchnahme,  aber  nur  im  Verhältnis  der  Größe
des  Einkommens,  aber  nicht  die  differentielle  Behandlung  der  Einkommen ­
  verschiedener  Größe.  Während  also  die  Differenzierung
nach  der  Größe  des  Einkommens  zurückgewiesen  wird,  findet  die
Unterscheidung  nach  der  Art  des  Einkommens  Billigung.  Diese
Auffassung  führt  zum  Teil  auf  Bicardo  zurück,  der  den  Arbeitslohn
bloß  als  Gestehungskosten  betrachtet  und  demgemäß  dessen  Besteuerung ­
  mißbilligte,  da  dieselbe  die  Produktion  belasten  würde,
nachdem  der  Arbeiter  in  seinem  Lohne  bloß  die  Erhaltungskosten
erhält.  Ausgehend  von  dieser  Theorie  fordert  dann  auch  John
Stuart  Mill  die  Berücksichtigung  der  verschiedenen  Natur  der  Einkommen ­
  bei  der  Besteuerung  und  dementsprechend  die  Steuerfreiheit
des  Existenzminimums.  Andere  wieder  fanden  diese  Grundlage  zu
schmal,  denn  bei  dem  allgemeinen  Charakter  der  Besteuerung
konnten  sie  die  Unterscheidung  der  Einkommensquellen  nicht  gutheißen, ­
  sondern  forderten,  daß  bei  jedem  Steuerträger  jener  Teil
des  Einkommens  steuerfrei  bleibe,  welcher  nur  zur  Befriedigung
            
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