in einer 70 Seiten starken Schrift die „Ursprünge der Be
steuerung“ im Ablaß (bei Totschlag war die Blutrache in
Geldbuße umgewandelt worden) erblicken zu müssen glaubt. Aus
dem aus dem Morgenlande stammenden Zehnten leitet er zwei
Steuern ab: die Grundsteuer und den Zoll. Im gleichen Jahre
noch ließ Hüllmann sein „Staatsrecht des Altertum“
im Bachemschen Verlag erscheinen, ein gelehrtes Werk von
über 400 Seiten, in dem er die große Uebereinstimmung in den
wesentlichen und Grundzügen der Verfassungen aller Staaten
des Altertums in beständig vergleichender Darstellung nachweist.
Endlich wären hier noch die im Jahre 1818 erschienenen
„Beiträge zur Uebersicht der Römisch-deutschen
Geschichte, gesammelt von A.B. Mino 1 a 6 , vormaligem Lehrer
der Geschichte am Gymnasium zu Bonn“ (vielfach etymologischen
Inhalts) zu erwähnen.
Am zahlreichsten waren die Verlagswerke, die sich mit der
Rechtswissenschaft befaßten. Der preußische Oberland
gerichtsrat Zum Bach verwies in seinen „Flüchtigen 6e-
dankenüberdasAdressenwesen“die unbequemen Mahner
an das königliche Versprechen der Verfassung — die schon zu
der Kabinettsorder vom 21. März 1818 mit dem Verbot, Bitt
schriften zur Sammlung von Unterschriften im Lande herumzu
schicken, Veranlassung gegeben hatten — auf die Geduld, da das
Werk nicht leicht zu errichten sei.
Derselbe Verfasser ergriff im nächsten Jahre im Bachemschen
Verlag in einer Angelegenheit das Wort, die bis tief in das
19. Jahrhundert hinein unselige Wirren nach sich zog: die kirch
liche Eheschließung bei gemischten Ehen. In seiner Schrift
„Ueber die Ehen zwischen Katholiken und Pro
testanten. Historische Beiträge und Bemerkungen“ kam Zum
Bach zu dem Schlüsse, es sei Pflicht des Staates, durch ver
nunftgemäße Maßregeln den „aus dem aufgezwungenen Gelöbniß
entkeimenden sehr verderblichen Folgen ein endliches Ziel zu
setzen“.
In dieselbe Kerbe hieb das im nächsten Jahre erschienene
Verlagswerk „Rechtfertigung der Gemischten Ehen
zwischen Katholiken und Protestanten, in statistisch-,
kirchlich- und moralischer Hinsicht, von einem katholischen
Geistlichen; mit einer Vorrede von Herrn Dr. Leander von Eß,
Professor und [kath.] Pfarrer zu Marburg“.