Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

in einer 70 Seiten starken Schrift die „Ursprünge der Be 
steuerung“ im Ablaß (bei Totschlag war die Blutrache in 
Geldbuße umgewandelt worden) erblicken zu müssen glaubt. Aus 
dem aus dem Morgenlande stammenden Zehnten leitet er zwei 
Steuern ab: die Grundsteuer und den Zoll. Im gleichen Jahre 
noch ließ Hüllmann sein „Staatsrecht des Altertum“ 
im Bachemschen Verlag erscheinen, ein gelehrtes Werk von 
über 400 Seiten, in dem er die große Uebereinstimmung in den 
wesentlichen und Grundzügen der Verfassungen aller Staaten 
des Altertums in beständig vergleichender Darstellung nachweist. 
Endlich wären hier noch die im Jahre 1818 erschienenen 
„Beiträge zur Uebersicht der Römisch-deutschen 
Geschichte, gesammelt von A.B. Mino 1 a 6 , vormaligem Lehrer 
der Geschichte am Gymnasium zu Bonn“ (vielfach etymologischen 
Inhalts) zu erwähnen. 
Am zahlreichsten waren die Verlagswerke, die sich mit der 
Rechtswissenschaft befaßten. Der preußische Oberland 
gerichtsrat Zum Bach verwies in seinen „Flüchtigen 6e- 
dankenüberdasAdressenwesen“die unbequemen Mahner 
an das königliche Versprechen der Verfassung — die schon zu 
der Kabinettsorder vom 21. März 1818 mit dem Verbot, Bitt 
schriften zur Sammlung von Unterschriften im Lande herumzu 
schicken, Veranlassung gegeben hatten — auf die Geduld, da das 
Werk nicht leicht zu errichten sei. 
Derselbe Verfasser ergriff im nächsten Jahre im Bachemschen 
Verlag in einer Angelegenheit das Wort, die bis tief in das 
19. Jahrhundert hinein unselige Wirren nach sich zog: die kirch 
liche Eheschließung bei gemischten Ehen. In seiner Schrift 
„Ueber die Ehen zwischen Katholiken und Pro 
testanten. Historische Beiträge und Bemerkungen“ kam Zum 
Bach zu dem Schlüsse, es sei Pflicht des Staates, durch ver 
nunftgemäße Maßregeln den „aus dem aufgezwungenen Gelöbniß 
entkeimenden sehr verderblichen Folgen ein endliches Ziel zu 
setzen“. 
In dieselbe Kerbe hieb das im nächsten Jahre erschienene 
Verlagswerk „Rechtfertigung der Gemischten Ehen 
zwischen Katholiken und Protestanten, in statistisch-, 
kirchlich- und moralischer Hinsicht, von einem katholischen 
Geistlichen; mit einer Vorrede von Herrn Dr. Leander von Eß, 
Professor und [kath.] Pfarrer zu Marburg“.
	        
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