Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

in  einer  70  Seiten  starken  Schrift  die  „Ursprünge  der  Besteuerung“ ­
  im  Ablaß  (bei  Totschlag  war  die  Blutrache  in
Geldbuße  umgewandelt  worden)  erblicken  zu  müssen  glaubt.  Aus
dem  aus  dem  Morgenlande  stammenden  Zehnten  leitet  er  zwei
Steuern  ab:  die  Grundsteuer  und  den  Zoll.  Im  gleichen  Jahre
noch  ließ  Hüllmann  sein  „Staatsrecht  des  Altertum“
im  Bachemschen  Verlag  erscheinen,  ein  gelehrtes  Werk  von
über  400  Seiten,  in  dem  er  die  große  Uebereinstimmung  in  den
wesentlichen  und  Grundzügen  der  Verfassungen  aller  Staaten
des  Altertums  in  beständig  vergleichender  Darstellung  nachweist.
Endlich  wären  hier  noch  die  im  Jahre  1818  erschienenen
„Beiträge  zur  Uebersicht  der  Römisch-deutschen
Geschichte,  gesammelt  von  A.B.  Mino  1  a 6 ,  vormaligem  Lehrer
der  Geschichte  am  Gymnasium  zu  Bonn“  (vielfach  etymologischen
Inhalts)  zu  erwähnen.
Am  zahlreichsten  waren  die  Verlagswerke,  die  sich  mit  der
Rechtswissenschaft  befaßten.  Der  preußische  Oberlandgerichtsrat ­
  Zum  Bach  verwies  in  seinen  „Flüchtigen  6edankenüberdasAdressenwesen“die
  unbequemen  Mahner
an  das  königliche  Versprechen  der  Verfassung  —  die  schon  zu
der  Kabinettsorder  vom  21.  März  1818  mit  dem  Verbot,  Bittschriften ­
  zur  Sammlung  von  Unterschriften  im  Lande  herumzuschicken, ­
  Veranlassung  gegeben  hatten  —  auf  die  Geduld,  da  das
Werk  nicht  leicht  zu  errichten  sei.
Derselbe  Verfasser  ergriff  im  nächsten  Jahre  im  Bachemschen
Verlag  in  einer  Angelegenheit  das  Wort,  die  bis  tief  in  das
19.  Jahrhundert  hinein  unselige  Wirren  nach  sich  zog:  die  kirchliche ­
  Eheschließung  bei  gemischten  Ehen.  In  seiner  Schrift
„Ueber  die  Ehen  zwischen  Katholiken  und  Protestanten. ­
  Historische  Beiträge  und  Bemerkungen“  kam  Zum
Bach  zu  dem  Schlüsse,  es  sei  Pflicht  des  Staates,  durch  vernunftgemäße ­
  Maßregeln  den  „aus  dem  aufgezwungenen  Gelöbniß
entkeimenden  sehr  verderblichen  Folgen  ein  endliches  Ziel  zu
setzen“.
In  dieselbe  Kerbe  hieb  das  im  nächsten  Jahre  erschienene
Verlagswerk  „Rechtfertigung  der  Gemischten  Ehen
zwischen  Katholiken  und  Protestanten,  in  statistisch-,
kirchlich-  und  moralischer  Hinsicht,  von  einem  katholischen
Geistlichen;  mit  einer  Vorrede  von  Herrn  Dr.  Leander  von  Eß,
Professor  und  [kath.]  Pfarrer  zu  Marburg“.
            
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