Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Die Handelsîlotte. 
Um diese Untersuchung über die belgische Wirtschafts- 
politik hinsichtlich Antwerpens zu erganzen, wollen wir noch 
die MaBregeln ins Auge fassen, die zugunsten der belgischen 
sowohl als der auslândischen Handelsflotte genommen wurden. 
Bei Einhaltung der chronologischen Reihenfolge kommen 
wir zunâchst an letztere. In richtiger Erkenntnis der Dienste, 
die sie uns bei unserem Mangel an genügend machtigen ein- 
heimischen Reedereien leisten konnte, bat die Regierung ihr, 
soweit es die regelmafiige Fahrt angeht, zahlreiche Vorteile 
gewahrt, 
Sie bat mit mehreren Linien Vereinbarungen getroffen; 
die vornehmsten davon sind: 
a) Norddeutscher Lloyd (Ges, v, 21, Mai 1886), Gegen 
die von der Gesellschaft übernommene Verpflichtung, aile ihre 
auf Australien und Ostasien fahrenden Postdampfer auf der 
Hin- und Rückreise Antwerpen anlaufen zu lassen, gewahrt 
der belgische Staat ihr einen jâhrlichen Zuschufi von 80 000 Fr, 
und vergütet ihr die belgischen und hollandischen Lotsen- 
gelder wie auch die Bakengebühren (seit 1895 abgeschafft), 
die ihren Paketbooten kraft der bestehenden Gesetze auf- 
erlegt wurden, 31 ) 
b) Deutsch-AustralischeDampfschiffahrts-Gesellschaft (Ver- 
trag v, 24, Juni 1889, abgeândert am 3, Februar 1891; Ges, v, 
5, August 1889), Die Reederei verpflichtet sich zur Ein- 
richtung eines regelmâBigen Dienstes zwischen Antwerpen und 
den hauptsachlichsten Hâfen Australiens gegen eine Zulage 
von 1500 Fr, für jede Überfahrt auf der Hin- und Rückreise; 
diese Zulage wird nur für 13 jahrliche Reisen gewahrt, 32 ) 
c) Det Forenede Dampskibselskabet (Übereinkommen vom 
17, August 1887), Die Reederei übernimmt gegen das Recht, 
unter dem Schutze des belgischen Staates fahren zu dürfen, 
die Verpflichtung, einen regelmâBigen wochentlichen Dienst 
zwischen Antwerpen, Kopenhagen und der Ostsee, sowie einen 
monatlichen Dienst zwischen Antwerpen und dem Schwarzen 
Meer (Batum) und vice versa zu unterhalten- 33 ) 
31 ) Moniteur belge vom 26, Mai 1886. 
3J ) Moniteur belge vom 16, August 1889, 
33 ] Moniteur belge vom 5, September 1887.
	        
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