Full text : Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Die  Handelsîlotte.
Um  diese  Untersuchung  über  die  belgische  Wirtschaftspolitik
  hinsichtlich  Antwerpens  zu  erganzen,  wollen  wir  noch
die  MaBregeln  ins  Auge  fassen,  die  zugunsten  der  belgischen
sowohl  als  der  auslândischen  Handelsflotte  genommen  wurden.
Bei  Einhaltung  der  chronologischen  Reihenfolge  kommen
wir  zunâchst  an  letztere.  In  richtiger  Erkenntnis  der  Dienste,
die  sie  uns  bei  unserem  Mangel  an  genügend  machtigen  einheimischen
  Reedereien  leisten  konnte,  bat  die  Regierung  ihr,
soweit  es  die  regelmafiige  Fahrt  angeht,  zahlreiche  Vorteile
gewahrt,
Sie  bat  mit  mehreren  Linien  Vereinbarungen  getroffen;
die  vornehmsten  davon  sind:
a)  Norddeutscher  Lloyd  (Ges,  v,  21,  Mai  1886),  Gegen
die  von  der  Gesellschaft  übernommene  Verpflichtung,  aile  ihre
auf  Australien  und  Ostasien  fahrenden  Postdampfer  auf  der
Hin-  und  Rückreise  Antwerpen  anlaufen  zu  lassen,  gewahrt
der  belgische  Staat  ihr  einen  jâhrlichen  Zuschufi  von  80  000  Fr,
und  vergütet  ihr  die  belgischen  und  hollandischen  Lotsengelder
  wie  auch  die  Bakengebühren  (seit  1895  abgeschafft),
die  ihren  Paketbooten  kraft  der  bestehenden  Gesetze  auferlegt
  wurden, 31 )
b)  Deutsch-AustralischeDampfschiffahrts-Gesellschaft  (Vertrag
  v,  24,  Juni  1889,  abgeândert  am  3,  Februar  1891;  Ges,  v,
5,  August  1889),  Die  Reederei  verpflichtet  sich  zur  Einrichtung
  eines  regelmâBigen  Dienstes  zwischen  Antwerpen  und
den  hauptsachlichsten  Hâfen  Australiens  gegen  eine  Zulage
von  1500  Fr,  für  jede  Überfahrt  auf  der  Hin-  und  Rückreise;
diese  Zulage  wird  nur  für  13  jahrliche  Reisen  gewahrt, 32 )
c)  Det  Forenede  Dampskibselskabet  (Übereinkommen  vom
17,  August  1887),  Die  Reederei  übernimmt  gegen  das  Recht,
unter  dem  Schutze  des  belgischen  Staates  fahren  zu  dürfen,
die  Verpflichtung,  einen  regelmâBigen  wochentlichen  Dienst
zwischen  Antwerpen,  Kopenhagen  und  der  Ostsee,  sowie  einen
monatlichen  Dienst  zwischen  Antwerpen  und  dem  Schwarzen
Meer  (Batum)  und  vice  versa  zu  unterhalten- 33 )
31 )  Moniteur  belge  vom  26,  Mai  1886.
3J )  Moniteur  belge  vom  16,  August  1889,
33 ]  Moniteur  belge  vom  5,  September  1887.
            
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