Full text: Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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d) Red Star Line 3 ') (Ges. v, 14, August 1887), Durch dieses 
tibereinkommen vergônnt der Staat der Reederei die Ein- 
richtung eines regelmâfiigen Dienstes für die Postsendungen 
von Antwerpen nach Nordamerika und umgekehrt und ver- 
bürgt ihr ein jâhrliches Mindesteinkommen von 340 000 Fr, ans 
diesem Dienste, 35 * ) 
e) Kosmos Finie und einige andere regelmâfiige Fini en; 
Befreiung von den Lotsengebühren (1883), 
Was die einheimischen Reedereien anlangt, so bat die 
Regierung die Politik der Schiffahrtsausbreitung Leopolds IF 
in die Praxis umgesetzt und einigen von ihnen finanzielle 
Unterstützung angedeihen lassen, „in Anbetracht der Schwie- 
rigkeiten, auf die sie stoBen, um Kapital für Unternehmungen 
dieser Art zu bekommen", 30 ) Auf Grund des Gesetzes vom 
18, August 1907 bat sie ihnen einen Kredit von 5 Mill. Fr. 37 38 ) 
erôffnet gegen Obligationen, die jahrlich 3 % Zinsen tragen 
und zum Nennwert innerhalb einer Frist von 20 Jahren tilgbar 
sind, Das Ergebnis dieser Ausgabe von Obligationen durfte 
nur zum Ankauf von Schiffsmaterial dienen, 
Andererseits trat mit der Abkündigung der Gesetze vom 
10- Februar, 5,, 9. .und 10, September 1908 die See- und FluB- 
hypothek ins Leben, und bald entstanden Kreditanstalten ad 
hoc, die den Bedürfnissen der belgischen Reederei entgegen- 
kommen sollten. 
Die Frage, ob die staatliche finanzielle Unterstützung von 
belgischen Schiffahrtsunternehmungen, die sich mit den Mitteln 
der privaten Initiative nur mühsam über Wasser halten konnten, 
gerechtfertigt sei, ist seiner Zeit viel besprochen worden; den 
Standpunkt, auf den die integralen Nationalokonomen sich 
stellten, legte De Leener folgendermaBen dar; „Da der Besitz 
einer belgischen Handelsflotte nicht von ôffentlichem Nutzen 
für Belgien ist, kommen wir zu der SchluBfolgerung, daB eine 
finanzielle Unterstützung des Staates nicht gerechtfertigt ist,“ 3S ) 
35 ) Wir fügen diese Reederei hier ein, weil ihr ganzes Kapital aus- 
lândisch ist; freilich fahren einige ihrer Schiffe unter belgischer Flagge, 
35 ) Moniteur belge vom 21. August 1887. 
3G ) Zehnte Abhandlung über die belgische Kauffahrteiflotte, dem 
Zentralausschufi der Antwerpener Handelskammer vorgelegt. 
37 ) Ste. Anon. Océan; 2 Mill.; Cie, Royale Belge-Argentine; 2 Mill.j 
Cie. Nationale des Transports Maritimes; I Mill, 
38 ) De Leener, La politique des transports, p, 301,
	        
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