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un ter seine Obhut, das nicht allein mit âhnlichen Schiffahrtsunternehmungen,
sondern auch mit anderen belgischen Interessen in Wettbewerb treten
soil. Die Statuten erlauben nâmlich, bis ins Unendliche auf den ver-
schiedensten Gebieten einzugreifen, und der Staat nimmt neue Inter-
ventionen in Aussicht, denn er behalt sich für den Fall der Erhôhung des
Aktienkapitals von fünfzig Millionen das Vorzugsrecht auf die Zeichnung
von fünfzig Prozent der neuen Aktien vor.
Das ist das Programm, das man uns anbietet.
Schauen wir uns jetzt das Geschaft an, das man uns vorschlagt,
Man will neue regelmafiige Linien ins Leben rufen, und man beteiügt
sich an einer Reederei, „deren Schiffe in keiner Weise denen der groOen
regelmaBigen Linien gleichen''. Sie sind aile langsame Dampfer — von
7 bis 9 Knoten ungefahr — und viele davon sind zehn Jahre ait und
darüber, Freilich wird man nach dem Krieeg mit dem Gelde der Regierung
andere kaufen kônnen. Es wird jedoch nicht leicht sein, welche zu finden.
Keine einzige spczielle Erwâgung empfiehlt demnach diese Reederei
für den bestimmten Zweck. Sicher kann es die nicht sein, da(3 sie —
wie aile Reeder mit ganz geringen Ausnahmen — vermittelst der bekannten,
unmâflig emporgeschraubten Frachtsatze wâhrend des Krieges schweres
Geld vcrdient hat,
Bei der Verwesentlichung eines derartigen Programms und einer
derartigen Sache von Seiten einer Regierung war die âuCerste Vorsicht
am Platze. Die dabei in Betracht kommenden finanziellen, wirtschaft-
lichen und selbst sozialen Fragen dürfen nicht nach Gutdünken von einem
Minis ter, wer er auch sei, durchgehauen werden. Es ist eine neue Politik,
mit der Ideen, Personen und Tatsachen zu schaffen haben, „Es kommt
einem unglaublich vor, daI3 eine derariige Sache in Abwesenheit der
6% Millionen Belgier im besetzten Gebiete geregelt und in Überstürzung
abgetan werden konnte."
Es ist nicht weniger unzulâssig, dafî die befugten Gruppen in England,
Frankreich und Holland dabei übergangen wurden. Und es mangelt hier
nicht an Vertretern unserer Reedereien, des Ober-Schiffahrtsrats, wie
unsercr Handels- und Gewerbekammern, ohne die Mitglieder unseres
Parlaments zu erwâhnen,
— Kônnen Sie uns in einigen Worten Ihre Ansicht darlegen über die
Ausgabe der ersten Partie von fünfundzwanzig Millionen vierprozentiger
Obligationen?
— Das ist sehr einfach, Wie die Sache sich dartut, besteht sie für
die Gruppe Brys & Gylsen nur in der Verschmelzung der vier Gesell-
schaften, die unter ihrer Leitung standen, in eine einzige, sowie ,,in dem
den Besitzern dieser Schiffe zugesicherten Vorteil, beinahe ausschlieflîich
Eigenttimer derselben zu bleiben und nichtsdestoweniger für 25 Millionen
vierprozentige Obligationen, für die der Staat, sowohl was Kapital, aïs
was Zinsen angeht, Bürge ist, in Bezahlung zu empfangen."
Die Haftpflicht dieser Gruppe als Aktionârin beschrânkt sich auf den
Wert der Aktien, die sie in der Gesellschaft besitzt, deren Kapital fünfzig
Millionen ist. Als Inhaberin von Obligationen hat sie fünfundzwanzig
Millionen an Obligationen vor sich, Wie die Sachlage sich auch gestalten
môge, und selbst wenn die Gesellschaft zusammenbricht, müssen diese
Obligationen bis zur vôlligen Tilgung von Kapital und Zinsen vom Staate
bezahlt werden, Sie sind keiner Gefahr ausgesetzt.
Andererseits entfâllt auf den Staat, da der ganze Gewinn den
Aktionâren gehôrt, nicht der geringste Gewinn. Hier sehen wir also ein.