Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

7. Die Notierung der Börsenkurse. 
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viermal die ganze Kaufsumme bezahlt wird, sondern daß A direkt an E, der nicht 
weiter verkauft hat, liefert und die dazwischen liegenden Parteien nur die Differenzen 
berechnen. Während also bei den gewöhnlichen Lieferungsgeschäften entsprechend ihrer 
individuellen Form die Erfüllung bei jedem einzelnen getrennt erfolgen muß, ermöglicht 
die generelle Form der Termingeschäfte, eine Anzahl derselben behufs vereinfachter 
Erfüllung zusammenzufassen. 
And zwar gestaltet sich dies bei unserem Beispiel in der folgenden Weise. 
Nehmen wir an, A hat an B verkauft zu 185, B an C zu 183, C an D zu 184, 
O an E zu 181 Mark pro Tonne. Ist nun der Juni herangekommen, so füllt A an 
einem beliebigen Tag ein Fornmlar aus, — „Kündigungszettel" oder „Andienung", 
französisch „filiere", englisch „declarution of tender“ genannt, in welchem er sich 
bereit erklärt, die 50 Tonnen Weizen gegen Barzahlung zu liefern, und das Schiff 
bezw. Lagerhaus bezeichnet, wo dieselben liegen. Diesen Kündigungszettel übergibt er 
dem B, und dieser gibt ihn sofort (binnen einer bestimmt vorgeschriebenen Zeit) durch 
Girieren weiter an C, C an D und D an E. Letzterer präsentiert ihn dem A, und 
so kann die Lieferung direkt von A an E erfolgen. Nicht so aber die Bezahlung, 
da ja die Preise der einzelnen Kontratte immer nur den zwei beteiligten Parteien 
bekannt sind. Diese mußte daher anfänglich, solange der Terminhandel noch nicht seine 
heutige feine Ausbildung erlangt hatte, ganz regulär und umständlich erfolgen, indem 
E dem D 181 Mark pro Tonne zahlte, dieser 3 Mark darauflegte, so daß C 184 
erhielt, C davon 1 Mark zurückbehielt und B 183 gab und dieser wieder 2 dazu 
legte, so daß A 185 erhielt. Dieser umständliche Zahlungsmodus führte aber be 
greiflicherweise leicht zu Weiterungen und Schwierigkeiten aller Art, und es konnte 
unter Amständen Wochen dauern, bis der wirklich liefernde A zu seinem Geld kam 
und das Geschäft damit seinen endgülttgen Abschluß erreichte. 
Am diesen Mißständen abzuhelfen, hat man an einigen bedeutenden Termin- 
märtten ein eigenes, der Abwicklung der Geschäfte dienendes Jnstttut ins Leben ge 
rufen: das sogenannte „Waren-Clearinghouse". Dies ist eine Abrechnungs 
stelle, ein Bureau zur Vereinfachung der Abrechnung von Termingeschäften und 
organisatorisch gewöhnlich an die betreffende Warenbörse oder den entsprechenden 
Börsenverein angegliedert. Das erste derartige Institut im Warenhandel wurde 1876 
in Liverpool für den Baumwollterminhandel nach dem Plan eines Mr. Joseph B. Morgan 
begründet, und diesem Beispiel sind verschiedene andere Terminmärtte gefolgt. 
Dem gleichen Zwecke dienen auf dem Kontinent auch die etwas anders organi 
sierten „Kündigungsregistraturen" und „Waren-Liquidationskassen". [f. 
oben S. 101 und 102.] 
7. Die Notierung der Börsenkurse. 
Von Friedrich Thorwart. 
Ttzorwart, Börsenwesen. 3»: Referate über die akademischen Kurse für junge Kaufleute. 
(Beilage zu den „Mitteilungen aus der Handelskammer Frankfurt a. M., Dezember-Nummer WA8.) 
(Frankfurt a. M., Selbstverlag der Handelskammer 18J8. S. *.] 
Die auf dem Kurszettel neben den Waren bezlv. Wertpapieren befindlichen 
Zahlen geben die Preise an, zu welchen an dem betreffenden Tage jene Waren oder 
Wertpapiere gehandelt worden sind. Meistens befinden sich noch Buchstaben oder 
Worte hinter diesen Preisen, so z. B. 0--Geld, B--Brief usw. Der erstere Zusatz 
Mol lat, Volkswirtschaftliches Lesebuch. 15
	        
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