Full text : Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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duktion  und  die  Erweiterung  seines  auslândischen  Absatzgebietes
  nicht  als  alleiniges  Ziel,  sondern  sie  strebt  in  gleicher
Weise  eine  Verbesserung  ailes  dessen  an,  was  die  Beziehungen
zu  ihrer  Kundschaft  vorteilhafter  zu  gestalten  vermag-Wenn
  wir  von  den  Gebieten,  au!  denen  diese  Politik  zum
Ausdruck  kommen  kann,  nur  diejenigen  ins  Auge  îassen,  die
den  Verkehr  unseres  Hafens  unmittelbar  beeinflussen,  nehmen
wir  in  erster  Linie  walir,  daB  unsere  Zoîlpoîitik  im  Geiste  des
richtigen  Mittelweges  aufgefaBt  worden  ist,
Unser  Zollsystem  ist  nicht  freihândlerxsch  wie  dasjenige
Engîands,  aber  auch  bei  weitem  nicht  so  schutzzôllnerisch
wie  das  îranzôsische,  îtalienische  oder  deutsche  System,  Wenn
es  also  einerseits  nicht  dem  absoluten  Freihandel  huldigt,  geht
es  andererseits  auch  nur  bis  zu  einem  beschrânkten  und
mâBigen  Schutz,
Zahlreiche  Merkmale  eînes  îreisinnîgen  Geistes  kommen
darin  zum  Ausdruck;  a)  die  Abwesenheit  von  ProhibitivmaBregeln
  (ausgenommen  in  bezug  auf  Saccharin  und  Absynth;
letztere  MaBregel  aus  Gesundheitsrücksichten  genommen];
b)  die  Abwesenheit  von  differentiellen  Zollen  und  „Surtaxes
d'Entrepôt"  (ausgenommen  in  bezug  auf  Zucker,  der  aus
Landern  kommt,  die  der  internationalen  Zuckerkonvention  von
Brüssel  nicht  beigetreten  sind);  c)  die  Abwesenheit  von  Durchfuhr-
  und  Ausgangszôllen;  d)  Tarifsâtze  von  mâBiger  Hôhe. 1 )
Unser  Handelsvertragssystem  ist  sehr  einfach,  und  wir
haben  nie  ernstliche  Schwierigkeiten  mit  einem  der  Lânder
gehabt,  mit  denen  wir  Handelsbeziehungen  unterhalten.  Nur
ein  einziges  Mal  wurden  wir  zu  VergeltungsmaBregeîn  getrieben;
  das  war  1910,  als  Frankreich  seine  Einfuhrzolltarife
erhôhte;  da  haben  wir  unsererseits  die  Zôlle  auf  Weine,  Parfümerien,
  Seidenwaren  und  andere  Luxusartikel  erhôht, 2 )
Deutschland  war  das  einzige  bedeutende  Land,  mit  welchem
wir  einen  langîristigen  Handelsvertrag  hatten,’)
Mit  Recht  schrieb  Professer  De  Lannoy  von  der  Genter
Universitât  bei  der  Betrachtung  der  auBerordentlichen  Vorteile,
  die  unser  Land  aus  seiner  bevorzugten  geographischen
Lage  ziehen  kônnte:  *  5
9  Études  sur  la  Belgique,  IV,  2,
5 )  Ebenda.
s )  Antwerpener  Handelskammer;  Bericht  1911,  S,  XVI.
            
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