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des Gedankens, welche bei weitem den Grad der wissen
schaftlichen Anstrengung überschreitet, die in der Regel
für umfangreiche Werke gemacht zu werden braucht.
Welches ist also, ich frage nochmals, das Requisit der
Wissenschaftlichkeit, welches diesem Vortrage fehlt?
Sollte es vielleicht der Ort sein, wo ich ihn gehalten
habe?
Und hier berühre ich in der Tat den innersten Kern,
aber auch den wundesten Fleck dieser Anklage.
Möchte doch — so sagt sich offenbar der Staatsanwalt
— dieser Vortrag immerhin gehalten worden sein, wo
er wollte, von dem Katheder herab oder in der Sing
akademie vor der sogenannten Elite eines gebildeten
Publikums; aber daß dieser Vortrag vor dem eigentlichen
Volke, daß er vor Arbeitern gehalten und an Arbeiter
gerichtet ist —, das macht ihn zu einen: nichtwissen
schaftlichen, das macht ihn zu einem Verbrechen!
Crimen novum atque inauditum!
Ich könnte mich darauf beschranken, Ihnen zu erwidern,
daß eS für den Inhalt eines Vortrags, und somit für
seine Wissenschaftlichkeit, vollkommen gleichgültig sei,
an welchem Orte er gehalten worden, ob in der könig
lichen Akademie der Wissenschaften vor der Blüte der
Gelehrten oder in einem Saale der Dorstadt vor den
Maschinenbauarbeitern.
Aber ich bin Ihnen, meine Herren, eine vollere Ant
wort schuldig. — Zuerst muß ich Ihnen mein Erstaunen
ausdrücken, daß hier in Berlin, in der Stadt, wo Fichte
seine unsterblichen populär-philosophischen Borträge,
seine Reden über die Grundzüge des gegenwärtigen
Zeitalters und seine Reden an die deutsche Nation vor