Full text: Ferdinand Lassalle

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fordern und dies als seinen wahrhaften Zweck hinzu 
stellen, so darf und wird dennoch der Arbeiter 
niemals vergessen, daß alles einmal erworbene 
gesetzliche Eigentum vollständig unantastbar und 
rechtmäßig ist." 
So sehr also reize ich die besitzlosen Klassen zum Hasse 
gegen die Besitzenden auf, daß ich ihnen in einem fort 
die Unantastbarkeit und Heiligkeit alles einmal erwor 
benen gesetzlichen Eigentums der besitzenden Klasse 
predige und sie zur Achtung desselben ermahne! 
„Wenn aber" — fahre ich in jener Broschüre fort — 
„der Großbürger, nicht zufrieden mit der tatsächlichen 
Annehmlichkeit eines großen Besitzes, den bürger 
lichen Besitz, das Kapital, auch noch als die Be 
dingung hinstellen will, an derHerrschaft über den 
Staat, an der Bestimmung des Staatswillens 
und des Staatszweckes teilzunehmen, dann erst 
wird der Großbürger zum Bourgeois, dann 
macht er die Tatsache des Besitzes zur rechtlichen 
Bedingung der politischen Herrschaft, dann 
charakterisiert er sich als einen privilegierten Stand 
im Volke, der nun das herrschende Gepräge seines 
Privilegiums allen gesellschaftlichen Einrichtungen 
ebensogut aufdrücken will, wie dies der Adel im 
Mittelalter, wie wir gesehen haben, mit dem Privi 
legium deö Grundbesitzes getan." 
Dann also gilt mir, wie ich ausdrücklich und sorgsam 
definiere, der Besitzende, der Großbürger erst als Bour 
geois, wenn er dazu übergeht, die ganz unverfäng 
liche und unanstößige Tatsache seines größeren Besitzes 
als rechtliche Bedingung für die Teilnahme an der
	        
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