Full text : Ferdinand Lassalle

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zu  haben"?  Sicher,  hätte  der  Staatsanwalt  diese  Anklage ­
  gewählt,  ich  würde  ihm  zu  antworten  gewußt
haben!  Heute  hierauf  einzugehen,  wäre  überflüssig,
denn  ich  bin  dessen  nicht  angeklagt,  und  diese  Verteidigung ­
  würde  ins  Unendliche  wachsen,  wenn  ich  mich
auch  noch  gegen  die  Vergehen  verteidigen  wollte,  deren
ich  nicht  angeklagt  bin.
Warum  wählt  aber  der  Staatsanwalt  von  allen  unmöglichen ­
  Anklagen  gerade  die  unmöglichste?  Warum
vertauscht  er  nur  das  Objekt  niemes  Angriffs?  Es  weist
jemand  nach,  daß  das  Dreiklassenwahlgesetz  ein  Unrecht
sei,  weil  es  die  von  ihm  für  völlig  unverfänglich  erklärten
Unterschiede  des  tatsächlichen  Besitzes  zur  rechtlichen  Bedingung ­
  der  politischen  Herrschaft  über  den  Staat  macht
—  und  es  wird  gegen  ihn  die  vergiftete  Beschuldigung
geschleudert:  die  besitzlosen  Klassen  zum  Hasse  gegen
die  Besitzenden  angereizt  zu  haben!
Gibt  es  kein  Mittel,  meine  Herren,  gegen  solche  Verunglimpfung ­
  des  Namens  und  Leumunds  vor  allem  Volke  ?
Kann  man  bei  uns  selbst  nur  sagen,  daß  die  Einführung
des  Drciklassenwahlgesctzes  den  besitzenden  Klassen,
daßsiedemdeutschenBürgertu  m  zur  Lastfalle?  Von  der
französischen  Bourgeoisie  kann  man  Ähnliches  sagen.  Dort
hat  schon  die  revolutionäre  ^.sssrnbläe  oonstituanto  den
Zensus  eingeführt.  Nicht  aber  bis  jetzt  von  der  deutschen.
Als  durch  die  Märzrevolution  des  Jahres  1848  die
preußische  Bourgeoisie  bei  uns  zur  Herrschaft  kam,
führte  sie  durch  Gesetz  vonr  8.  April  1848  das  allgemeine
gleiche  Wahlrecht  ein!
Die  deutsche  Bourgeoisie  in  der  Paulskirche  zu  Frankfurt ­
  dekretierte  das  allgemeine  gleiche  Wahlrecht!
            
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