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zu haben"? Sicher, hätte der Staatsanwalt diese Anklage
gewählt, ich würde ihm zu antworten gewußt
haben! Heute hierauf einzugehen, wäre überflüssig,
denn ich bin dessen nicht angeklagt, und diese Verteidigung
würde ins Unendliche wachsen, wenn ich mich
auch noch gegen die Vergehen verteidigen wollte, deren
ich nicht angeklagt bin.
Warum wählt aber der Staatsanwalt von allen unmöglichen
Anklagen gerade die unmöglichste? Warum
vertauscht er nur das Objekt niemes Angriffs? Es weist
jemand nach, daß das Dreiklassenwahlgesetz ein Unrecht
sei, weil es die von ihm für völlig unverfänglich erklärten
Unterschiede des tatsächlichen Besitzes zur rechtlichen Bedingung
der politischen Herrschaft über den Staat macht
— und es wird gegen ihn die vergiftete Beschuldigung
geschleudert: die besitzlosen Klassen zum Hasse gegen
die Besitzenden angereizt zu haben!
Gibt es kein Mittel, meine Herren, gegen solche Verunglimpfung
des Namens und Leumunds vor allem Volke ?
Kann man bei uns selbst nur sagen, daß die Einführung
des Drciklassenwahlgesctzes den besitzenden Klassen,
daßsiedemdeutschenBürgertu m zur Lastfalle? Von der
französischen Bourgeoisie kann man Ähnliches sagen. Dort
hat schon die revolutionäre ^.sssrnbläe oonstituanto den
Zensus eingeführt. Nicht aber bis jetzt von der deutschen.
Als durch die Märzrevolution des Jahres 1848 die
preußische Bourgeoisie bei uns zur Herrschaft kam,
führte sie durch Gesetz vonr 8. April 1848 das allgemeine
gleiche Wahlrecht ein!
Die deutsche Bourgeoisie in der Paulskirche zu Frankfurt
dekretierte das allgemeine gleiche Wahlrecht!