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Helene selbst war — nach jenem ergebnislosen Besuch in Lassalles
Gemächern — schwankend geworden. Der Bevollmächtigte ihres
Vaters konnte einen Aettel vorweisen, der ihre Sinnesänderung
bewies. Sie war freilich von ihrer Familie hart bedrängt worden.
Am 7. August sandte Lassalle an Helene diesen flammenden Brief.
„Ich liebe Dich bis zum Wahnsinn"
Sonntag, 7. August
Helene!
Was ich leide, übersteigt alle und jede Grenzen! Doch
davon ein andernial. — Hier nur das Wichtigste:
1. Man hat Dir gesagt, daß Du wegen der Gesandten
eigenschaft Deines Vaters unter Münchener Gesetz
ständest und folglich noch minderjährig seiest. Das ist
falsch! Du bist, solange Du hier bist, mit einundzwanzig
Jahren volljährig, trotz aller jener Einwendungen. Du
kannst jeden Tag, jeden Augenblick nnt vollem gesetz
lichen Recht das Haus Deines Vaters verlassen, in
welchem Du sequestriert bist. Der bloße Umstand, daß
Du keine Briefe von mir empfangen kannst — ich habe
fünf vergeblich an Dich geschrieben —, stellt eine Se
questration dar. Ich habe Dich selbst Deiner Mutter
zurückgeführt, weil ich Dir einmal zugesagt hatte, zuvor
alle Rücksichten und alle Wege der Güte zu erschöpfen.
Sie sind erschöpft, fruchtlos erschöpft, und ich fordere
Dich jetzt auf. Dein Recht in Anspruch zu nehmen und
Dich unter meinen und deS Gesetzes Schutz zu stellen.
2. Es ist unmöglich, daß es wahr sei, was man mir
sagte: Du habest mich aufgegeben. Rur die Täuschung,