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Auf Schleichwegen sollt« Helene, die nach Genf zurückgekehrt
war, diesen Brief LassalleL erhalten.
„In fünf Tagen sind wir getraut"
München, 19. August
Helene!
Meine unbeschreiblichen Qualen schildere ich Dir ein
andermal. Hier nur soviel:
. 1. Man hat Dich getäuscht. Du bist niajorenn. Nicht
nur nach Genfer Gesetz, auch nach bayerischem mit ein
undzwanzig Jahren. Nach Genfer Gesetz kannst Du
jeden Augenblick das Haus Deines Vaters verlassen,
eigne Wohnung nehmen (Hotel usw.), die drei aotos
r68peotu6ux machen und nach drei Monaten von dem
ersten an mich heiraten. Rüstow, Amberny, die Genfer
Behörden, die alle benachrichtigt sind, werden Dich
während dieser drei Monate schützen, übrigens gibt es
einen kürzeren Weg. An demselben Tage, wo Du das
Haus Deines Vaters verlässest, bringt Dich Rüstow sicher
nach Italien, mich hintelegraphierend. In fünf Tagen
sind wir durch den ersten besten Priester dort katholisch
getauft und getraut.
2. Aber auch nach bayerischem Recht ist, da Du majo
renn bist, die Einwilligung Deines Vaters zur Ehe nicht
unerläßlich, sondern kann durch die Gerichte gegeben
werden, und Haenle hier hat mir sein Wort darauf ge
geben, daß ich sie erhalte. Eine Welt ist bereits von
allen Seiten für mich in Bewegung. Sehr nützlich wäre
es auch, wenn Du mir eine schriftliche Vollmacht, einen
blößen Brief für Advokat Haenle in München schicktest,