Full text: Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

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Coblenz geworden und 1824 als Regierungsrat und Justitiar nach Köln 
zurückgekehrt, wo er verblieb, bis er 1834 Präsident der Regierung in 
Trier wurde. Im Jahre 1839 als Direktor im Kultusministerium nach 
Berlin berufen, übernahm er nach 10 Jahren die Leitung dieses Ministe 
riums, die er 1850 politischer Meinungsverschiedenheiten wegen nieder 
legte. Fünf Jahre später starb er als Chef der Oberrechnungskammer 
in Potsdam. 
Unter den mancherlei rechtswissenschaftlichen Werken der 
nächsten Jahre, für die im einzelnen auf das Verlagsverzeichnis 
verwiesen werden muß, ragt das große Unternehmen des „Hand 
buchs der für die Rheinprovinzen verkündigten Ge 
setze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse aus 
derZeit der Fremdherrschaft“ hervor, von dem die beiden 
ersten, 1833 und 1834 erschienenen Bände von dem Regierungsrat 
und Justitiar der Kgl. Regierung zu Köln, K. Th. F. Bormann 
im Verein mit Dr. Alexander von Daniels herausgegeben 
wurden. Das Werk, das mit dem 8. Bande 1845 zum Abschluß 
kam und das vollständig 24 Taler 25 Ngr. kostete, ist heute noch 
für die Geschichte des Rechts im Rheinlande unentbehrlich. Der 
7. Band enthält eine wertvolle systematische Uebersicht und 
reiche Literaturnachweisungen. Vom 3. Bande ab besorgte Daniels 
allein die Herausgabe. 
Dieser, ein ganz hervorragender Jurist, im Jahre 1800 in Düsseldorf 
geboren, lebte nur ein Jahr lang (1843 bis 1844) als Rat am Rheinischen 
Kassationshof in Köln. 1844 wurde er als ordentlicher Professor der 
Rechte nach Berlin berufen und zum Mitglied des Obertribunals ernannt; 
1848 war er Mitglied der Nationalversammlung. Er starb am 4. März 1868. 
Als Schriftsteller hat er eine rege Tätigkeit entfaltet. 
Auf dem Gebiete des Staatsrechts liegt auch der kirchenpoli 
tische Kampf, der in Köln zu dem Zusammenstoß der katho 
lischen Kirche mit der Regierung, dem sog. „Kölner Ereignis“ 
geführt hat. Eine Flut von teilweise leidenschaftlichen Veröffent 
lichungen — über 200 Streitschriften — knüpfte sich naturgemäß 
an diesen seit 1825 währenden Streit um die gemischten Ehen, 
der nun am 20. November 1837 zur Verhaftung des Kölner Erz 
bischofs Clemens August Freiherr Droste zu Vischering geführt 
hatte. 
Lange vorher schon hatte dieser auch den Kampf gegen den 
Hermesianismus aufgenommen. Jetzt im Januar 1837 verbot er 
die Vorlesungen der hermesischen Theologen und das Lesen 
solcher Schriften und betonte gegenüber den Vorhaltungen des
	        
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