Full text: Bankpolitik

32. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbankgesetze usw. 143 
der vor 1844 gegründeten Lokalbanken findet nur in verschwindend 
geringern Umfang statt. 
Bank von Frankreich: Gegründet 18. Januar 1800. 
Notenprivileg für Paris seit 1806, für die Orte, an denen sie Filialen 
hielt, seit 1810, für Frankreich seit 1848. Letzte Privilegserteilung 1897 
mit Giltigkeit bis 31. Dezember 1920. Das Privileg konnte 1911 ge 
kündigt werden, hievon wurde kein Gebrauch gemacht, das Recht aber 
zur Erlangung von Abänderungen des Gesetzes benützt. 
Oesterreichisch-Ungarische Bank: Gegründet 1816. 
Der dualistischen Verfassung entsprechend organisiert seit 1878. 
Notenprivileg bis 31. Dezember 1917. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist 
hat die Generalversammlung um Erneuerung des Rechts nachzusuchen. 
Oesterreich und Ungarn haben ein Uebernahmsrecht zum Bilanzwert 
nach Abtrennung der hgpothekarabteilung. 
Russische Staatsbank: Gegründet 31. Rkai 1860. Staats 
bank, Notenprivileg ohne zeitliche Begrenzung. 
Laven d' 11 a 1 i a: Gegründet 1893. hat Notenausgaberecht 
bis 31. Dezember 1923. Neben ihr haben die Lank von Neapel und die 
Bank von Sizilien beschränktes Notenausgaberecht. 
Bundesreservebanken der vereinigten Staa 
ten: Gegründet durch Gesetz vom 23. Dezember 1913. Es dürfen in 
der Union höchstens zwölf Banken errichtet werden, von denen jede 
in ihrem Distrikt das Nkonopol der Notenausgabe hat. Dauer der Lanken 
zwanzig Jahre, sofern sie nicht früher durch Gesetz aufgelöst werden. 
b) Verfassung der Bank. 
Rechte der Aktionäre. 
Reichsbank: Die Anteilseigner bilden die Generalversammlung 
und wählen einen ständigen Zentralausschutz aus 15 Mitgliedern, dessen 
Vorsitz der Präsident des Direktoriums ehrenmntlich führt. Spezielle 
Rontrole wird durch drei Deputierte geübt. Bei jeder Reichsbankhaupt- 
stelle, an der eine größere Zahl von Anteilseignern ihren Wohnsitz hat, 
ist ein Bezirksausschuß zu bilden, dessen Mitglieder der Reichskanzler 
aus den vom Bankkommissar und Zentralausschuß aufgestellten Vor 
schlagslisten wählt. 
Bank von England: Die Aktionäre wählen die Bankleitung, 
24 Verwaltungsräte (äireotors), die aus ihrer Mitte den Gouverneur 
und Vizegouverneur wählen. Vs kaeto werden die von der bisherigen ver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.