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Eine Verteidigungsrede über die Wissenschaft und die Arbeiter
vor dem Berliner Kriminalgericht gegen die Anklage, die besitzlosen
Klassen zum Haß und zur Verachtung gegen die Besitzenden
öffentlich angereizt zu haben. (16. Januar 1863)
Meine Herren Präsident und Räte!
Ich muß damit beginnen, Ihre Nachsicht in Anspruch
zu nehmen. Meine Verteidigung wird eine eingehende
sein. Sie wird eben deshalb eine nicht gerade kurze sein
müssen. Aber ich halte mich hiezu berechtigt, einmal
durch die Höhe des Strafmaßes, mit welchem mich der
§ 100 des Strafgesetzbuchs bedroht, ein Strafinaß, das
in seinem Maximum nicht weniger als zwei Jahre Ge
fängnis beträgt, zweitens aber und besonders dadurch,
daß es sich heute um noch etwas ganz anderes handelt,
als um eine Strafe und um einen Mann!
Erlauben Sie, daß ich sofort die Debatte aus dem Be
reiche gewöhnlicher Prozeßroutine auf die Höhe und zu
der Würde erhebe, welche ihr zukommen.
Die Anklage, die gegen mich erhoben worden ist, ist
ein schlimmes und trauriges Zeichen der gegenwärtigen
Lage der Dinge.
Sie verletzt nicht nur die gewöhnlichen Gesetze; sie
bildet sogar...
(Der Staatsanwalt erhebt sich protestierend)