Full text: Ferdinand Lassalle

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Horn ominösen Angedenkens die Licentia docendi wegen 
seiner Evangelienlehre entzogen werden sollte; der erste 
Fall in diesem Jahrhundert, in welchem eine — und 
doch wie unendlich geringere — Antastung der Freiheit 
der Wissenschaft gewagt wurde. Die Fakultäten kamen 
in Aufregung, die Gutachten schwirrten monatelang 
hin und her, Männer von den ruhmreichsten Namen, 
wie Marheinecke und andre, erklärten Protestantismus 
und Intelligenz für in ihren Grundfesten bedroht, wenn 
solche in Preußen unerhörte Anmaßung Erfolg haben 
könne, und selbst solche Gutachten, welche gehorsam nach 
dem niinisteriellen Wunsche ausfielen, basierten ihre 
Konklusion doch nur darauf, daß es sich hier um eine 
Licentia docendi in der theologischen Fakultät handle, 
mit deren Grundprinzipien jene Bauersche Evangelien 
lehre in Widerspruch stehe, und erklärten ausdrücklich, daß, 
.hätte es sich hier um eine Licentia docendi in einer nicht 
theologischen, in einer philosophischen Fakultät gehandelt, 
die Entscheidung die entgegengesetzte hätte sein müssen. 
Niemandem aber, und Eichhorn selbst nicht, war der 
Gedanke in den Sinn gekommen, jene Lehre vor das 
Forum des Strafrechts zu ziehen! Einen theologischen 
Lehrstuhl entzog man dem Verkünder untheologischer 
wissenschaftlicher Resultate; dieselben mit dem Büttel 
zu bekämpfen — so weit war man unter dem Absolutis 
mus noch nicht gediehen! 
Selbst unter dem pietistischen Absolutismus Eichhorns, 
unter dieser Lcclesia miiitans der Verfinsterung, bewahrte 
man doch noch einen solchen Rest von Scham vor den 
uralten Traditionen, daß man in jener Zeit, wo die 
Repressivgesetze durch die Präventivzensur überflüssig
	        
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