Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Trotzdem die Bardeckung der Noten und der sämtlichen täg 
lich fälligen Verbindlichkeiten bei den Privatnotenbanken in so hohem 
Grade ungünstiger ist, als bei der Reichsbank, kann man den Privat 
notenbanken nicht den Vorwurf einer unsoliden Geschäftsgebarung 
machen: denn hinter ihnen steht die Neichsbank, bei welcher 
sie einen Teil ihres Wechselbestandes, durch welchen der ihren Bar 
vorrat übersteigende Betrag ihrer Noten gedeckt ist, jederzeit rediskon 
tieren und so in Bargeld verwandeln können. Dadurch verliert die 
Unterscheidung zwischen Bargeld und Wechselbestand, welcher für eine 
nicht rediskontierende Centralbank von der größten Bedeutung ist, 
für die Privatnotenbanken erheblich an Wichtigkeit.* 
4. Die Elastizität des Notenumlaufs der Neichsbank und der 
Privatnotenbanken. 
Noch schärfer tritt die Centralisation des deutschen Notenwesens 
hervor, wenn man die Schwankungen des ungedeckten Notenumlaufs 
der Neichsbank und der Privatnotenbanken sowohl von Jahr zu Jahr, 
als auch innerhalb der einzelnen Jahre miteinander vergleicht. Das 
frappierende Ergebnis einer solchen Vergleichung ist: 
Der ungedeckte Notenumlauf der Privatnotenbanken bleibt sich 
im Durchschnitt der einzelnen Jahre fast ohne jede Veränderung gleich, 
während der ungedeckte Notenumlauf der Reichsbank die größten 
Schwankungen erfährt, in welchen sich getreu alle Phasen und Konjunk 
turen des deutschen Wirtschaftslebens wiederspiegeln. Während der 
durchschnittliche ungedeckte Notenumlauf der Privatnotenbanken seit dem 
Inkrafttreten des Bankgesetzes sich zwischen 92,4 Millionen Mark im 
Jahre 1882 und 74 V2 Millionen Mark im Jahre 1894 bewegte, war 
bei der Neichsbank im Durchschnitt des Jahres 1888 eine Überdeckung 
von 1 025 000 Mark vorhanden, im Jahre 1897 dagegen ein ungedeckter 
Notenumlauf von 181 Millionen Mark. 
Noch beträchtlich stärker sind die Unterschiede innerhalb der ein 
zelner! Jahre. Im Jahre 1897 betrug die Spannung zwischen dein 
Maximum und dem Minimum des ungedeckten Notenumlaufs bei der 
Reichsbarrk 523 Millionen Mark^, bei den Privatnotenbanken da 
gegen nicht ganz 20 Millionen Mark. Diese Spannung bedeutet im 
* Siehe meine Beiträge zur Geschichte der deutschen Geld 
reform, S. 467—469 und S. 482 (graphische Darstellung). 
2 Am 23. Februar war eine Überdeckuug von 24 Millionen Mark, am 
30. September ein ungedeckter Notenumlauf von 499 Millionen Mark vorhanden.
	        
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