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führung neuer „Tragsteuern“. Ist der Einzelhaushalt schon durch
die Einkommensteuer (imposta di ricchezza mobile) bis zu 20 °/ 0 seiner
Einkünfte belastet, hat der Grundbesitzer schon vielfach über ein
Drittel seines Einkommens an Staat, Provinz und Gemeinde zu zahlen,
so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die auf den
direkten Quellen beruhende steuerliche Leistungsfähigkeit der Be
völkerung schon vielfach bis aufs äußerste angespannt ist und eine
noch viel stärkere Anspannung zu ganz unerträglichen Verhältnissen
führen müßte. In Italien ist eben die Kapitalbildung noch nicht so
weit fortgeschritten, daß sich eine Art saturierter Besitz in weiteren
Volksschichten geltend macht, d. h. wo genug entbehrliches Einkommen
und Vermögen vorhanden ist, um den öffentlichen Haushalt mit seinem
stark steigenden Ausgabebedarf ganz vorwiegend auf die direkte Be
steuerung zu stellen. Es ist eine allgemeine Erscheinung, daß ein
Staat, der sozial, wirtschaftlich und politisch mit starkem Impulse
nach oben strebt, namentlich in raschem Tempo vom Agrar- zum In
dustrie- und Handelsstaat fortschreitet, der indirekten Steuern, be
sonders der auf den Massenkonsum, in ausgedehntem Maße bedarf,
um seine stark steigenden Ausgaben zu decken. Jedes Land will
auch in steuerlicher Hinsicht nach seinen ihm eigenen Verhältnissen
beurteilt und gewürdigt werden.
2. Reformvorschläge in bezug auf den
dazio di consumo.
Daß der Oktroi in besonderem Maße die Aufmerksamkeit der
Politiker wie der Fachgelehrten auf sich lenkte und lenkt, ist leicht
begreiflich. Berührt er doch stark die Interessen der breiten Massen
des Volkes. Verschieden sind die Hauptziele der Reformbestrebungen.
Die einen wollen nur einige Verbesserungen in der technischen Durch
führung der Verbrauchsbesteuerung, die anderen gehen in ihrer For
derung bis zur völligen Abschaffung des Oktroisystems. Namentlich
ist die Frage, wie bezüglich der Zuschläge zu den direkten Staats
steuern, wiederholt erörtert, ob das bisherige System der Gemeinde
zuschläge zu dem staatlichen dazio consumo beibehalten oder ob er
für den Staat wie für die Gemeinden verselbständigt werden soll.
Man will ferner den Oktroi bis auf die Besteuerung von Wein und
Fleisch, im wesentlichen, abschaffen und diese dafür durch eine
Reform ergiebiger machen.' Dabei sollte die Getränkesteuer dem
Staate ausschließlich Vorbehalten bleiben.