VII. Die Gemeinde und der Kultus
Sobald Buddha einen größeren Kreis von Jüngern um sich
gesammelt hatte, war die notwendige Folge, daß er dieser Ge
meinde Gesetze gab. Wir sahen (S. 34, 39), daß Buddha schon
selbst mit Unzufriedenen und Aufrührern, zu kämpfen hatte. Er
wird also selbst frühzeitig die Notwendigkeit empfunden haben,
durch bestimmte Vorschriften das Leben innerhalb der Gemeinde
zu regeln. Die Vorschriften, die uns erhalten sind, stammen aus
sehr verschiedener Zeit. Als ältester Kern sondert sich eine kurze
Sammlung aus, die den Namen Prütiinokon (Pali Päti-
mokkha) führt und ihrem Inhalte nach in der Hauptsache wohl
direkt auf Buddha selbst zurückgeht. Das Prätiwoksu ist, wenn
nicht das älteste aller buddhistischen Werke überhaupt, jedenfalls
eines der ältesten. Es zerfällt in zwei Teile mit zusammen zehn
kurzen Abschnitten, ein Prätimoksa für die Mönche und eins für
die Nonnen. Jeder Abschnitt beginnt mit den schwersten Ver
gehen und gibt an, welcher Art der Verschuldung sich der Mönch
oder die Nonne dadurch schuldig machte, und welche Strafe darauf
steht. In jüngeren Texten werden diese Vorschriften ergänzt und
erläutert, und zwar werden neue Bestimmungen durchweg in der
Weise getroffen, daß der Erlaß eines Gebotes oder Verbotes an
ein bestimmtes Ereignis angeknüpft wird. Die Hauptsünder sind
sechs Mönche und sechs Nonnen, „die Sechszahl", die offenbar
erfunden sind, um die Entstehung der Gebote und Verbote histo
risch zu begründen.
Buddha hat, wie erwähnt worden ist (S. 29 f.), von Anfang an
ganz besonderes Gewicht darauf gelegt, seine Lehre durch Send
boten zu verbreiten. So waren seine Mönche über ganz Indien
und über die Grenzen von Indien hinaus zerstreut. Viele hatten,
weit von Buddhas Aufenthalt entfernt, eigene kleine Gemeinden
gegründet, auf die sich Buddhas Einfluß unmöglich erstrecken
konnte. So gab es schon zu Buddhas Lebzeiten in Wahrheit
nicht eine Gemeinde, sondern sehr viele Gemeinden. Solange
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