Full text: Leben und Lehre des Buddha

Das Leben der Mönche. 
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treiben aber auch wirkliche Gewerbe und Künste. Sie malen 
Heiligenbilder, haben Druckereien und Erzgießereien, sie schreiben 
Bücher ab, verfertigen Rosenkränze, Amulette, geweihte Pillen und 
Reliquien, treiben Ackerbau und Viehzucht, sind Schneider, Schuster, 
Färber, Weber u. dgl. 
Das war im alten Buddhismus ganz unerhört. Der Mönch 
des alten Glaubens wollte nichts weiter sein und war auch nichts 
weiter als Mönch, d. h. er widmete alle seine Zeit geistlichen 
Übungen und dem Streben nach Heiligkeit. Man stand bei Tages 
anbruch auf. Dann wurden Abschnitte aus dem Gesetz und der 
Disziplin rezitiert. Entweder tat dies jeder für sich, oder mehrere 
setzten sich nebeneinander, wobei der eine vortrug und die andern 
zuhörten, oder auch an ihn Fragen stellten. Gegen Mittag folgte 
der Bettelgang, auf die Mahlzeit eine Ruhepause während der 
größten Hitze. Am Abend wurden die geistlichen Gespräche wieder 
aufgenommen und oft bis in die späte Nacht fortgesetzt. Oft trug 
ein älterer Bruder vor, oder man saß schweigend stundenlang zu 
sammen. Das war „das edle Schweigen", wir würden sagen: „das 
süße Nichtstun." Unterbrochen wurde dieses Leben nur dadurch, daß 
zuweilen Laien nach dem Vidara kamen, um sich geistlichen Rat und 
Trost zu holen. Arbeit kannte der Mönch nicht. 
Den Mönchen untergeordnet waren die Nonnen. Für sie galten 
die „Acht großen Regeln": 1. Eine Nonne, auch wenn sie schon 
hundert Jahre ordiniert ist, hat einen Mönch, wenn er auch erst 
an diesem Tage ordiniert ist, zu grüßen, vor ihm aufzustehen, ihn 
ehrfurchtsvoll und wie es sich gebührt zu empfangen; 2. sie darf 
nicht die Regenzeit an einem Orte zubringen, wo keine Mönche 
sind; 3. sie muß halbmonatlich die Mönchsgemeinde um Angabe des 
Upavasatha-Sageg bitten und sich zur Unterweisung zu ihr be 
geben; 4. sie muß am Ende der Regenzeit an die Versammlung 
der Mönche und Nonnen die drei Fragen stellen, ob jemand von 
ihr etwas Schlechtes gesehen oder gehört hat oder vermutet; 5. wenn 
sie sich gegen eine der acht großen Regeln vergangen hat, muß sie 
sich gegenüber der Versammlung der Mönche und Nonnen einer 
vierzehntägigen Buße unterwerfen; 6. sie hat um die Erteilung der 
üpasampadä bei der Gemeinde der Mönche und Nonnen zu er 
suchen, nachdem sie zwei Jahre lang in den sechs PflichtenH unter- 
1) Das sind die fünf auch für den Laien geltenden Pflichten 
(S. 76), und die für den Mönch geltende Pflicht, nur einmal am Tage 
zur Mittagszeit zu essen. 
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