Full text : Leben und Lehre des Buddha

Das  Leben  der  Mönche.

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treiben  aber  auch  wirkliche  Gewerbe  und  Künste.  Sie  malen
Heiligenbilder,  haben  Druckereien  und  Erzgießereien,  sie  schreiben
Bücher  ab,  verfertigen  Rosenkränze,  Amulette,  geweihte  Pillen  und
Reliquien,  treiben  Ackerbau  und  Viehzucht,  sind  Schneider,  Schuster,
Färber,  Weber  u.  dgl.
Das  war  im  alten  Buddhismus  ganz  unerhört.  Der  Mönch
des  alten  Glaubens  wollte  nichts  weiter  sein  und  war  auch  nichts
weiter  als  Mönch,  d.  h.  er  widmete  alle  seine  Zeit  geistlichen
Übungen  und  dem  Streben  nach  Heiligkeit.  Man  stand  bei  Tagesanbruch ­
  auf.  Dann  wurden  Abschnitte  aus  dem  Gesetz  und  der
Disziplin  rezitiert.  Entweder  tat  dies  jeder  für  sich,  oder  mehrere
setzten  sich  nebeneinander,  wobei  der  eine  vortrug  und  die  andern
zuhörten,  oder  auch  an  ihn  Fragen  stellten.  Gegen  Mittag  folgte
der  Bettelgang,  auf  die  Mahlzeit  eine  Ruhepause  während  der
größten  Hitze.  Am  Abend  wurden  die  geistlichen  Gespräche  wieder
aufgenommen  und  oft  bis  in  die  späte  Nacht  fortgesetzt.  Oft  trug
ein  älterer  Bruder  vor,  oder  man  saß  schweigend  stundenlang  zusammen. ­
  Das  war  „das  edle  Schweigen",  wir  würden  sagen:  „das
süße  Nichtstun."  Unterbrochen  wurde  dieses  Leben  nur  dadurch,  daß
zuweilen  Laien  nach  dem  Vidara  kamen,  um  sich  geistlichen  Rat  und
Trost  zu  holen.  Arbeit  kannte  der  Mönch  nicht.
Den  Mönchen  untergeordnet  waren  die  Nonnen.  Für  sie  galten
die  „Acht  großen  Regeln":  1.  Eine  Nonne,  auch  wenn  sie  schon
hundert  Jahre  ordiniert  ist,  hat  einen  Mönch,  wenn  er  auch  erst
an  diesem  Tage  ordiniert  ist,  zu  grüßen,  vor  ihm  aufzustehen,  ihn
ehrfurchtsvoll  und  wie  es  sich  gebührt  zu  empfangen;  2.  sie  darf
nicht  die  Regenzeit  an  einem  Orte  zubringen,  wo  keine  Mönche
sind;  3.  sie  muß  halbmonatlich  die  Mönchsgemeinde  um  Angabe  des
Upavasatha-Sageg  bitten  und  sich  zur  Unterweisung  zu  ihr  begeben; ­
  4.  sie  muß  am  Ende  der  Regenzeit  an  die  Versammlung
der  Mönche  und  Nonnen  die  drei  Fragen  stellen,  ob  jemand  von
ihr  etwas  Schlechtes  gesehen  oder  gehört  hat  oder  vermutet;  5.  wenn
sie  sich  gegen  eine  der  acht  großen  Regeln  vergangen  hat,  muß  sie
sich  gegenüber  der  Versammlung  der  Mönche  und  Nonnen  einer
vierzehntägigen  Buße  unterwerfen;  6.  sie  hat  um  die  Erteilung  der
üpasampadä  bei  der  Gemeinde  der  Mönche  und  Nonnen  zu  ersuchen, ­
  nachdem  sie  zwei  Jahre  lang  in  den  sechs  PflichtenH  unter-1)
  Das  sind  die  fünf  auch  für  den  Laien  geltenden  Pflichten
(S.  76),  und  die  für  den  Mönch  geltende  Pflicht,  nur  einmal  am  Tage
zur  Mittagszeit  zu  essen.

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