116 VH Die Gemeinde und der Kultus.
wiesen worden war; 7. sie darf unter keinen Umständen einen
Mönch schmähen und beschimpfen; 8. die Nonne darf sich bei dem
Mönch Rat holen, aber nicht der Mönch bei der Nonne.
Alle diese Regeln haben den Zweck, die Nonnen von den Mönchen
abhängig zu machen. Bei Streitigkeiten der Nonnen untereinander
entschieden die Mönche. Über den Verkehr der Mönche mit den
Nonnen waren ganz feste Bestimmungen getroffen. Bei der Upusaiu-
padä wurden an die Nonnen im ganzen 24 Fragen gestellt, außer
den an die Mönche mit den nötigen Änderungen gerichteten
(S. 108 f.) noch eine Reihe anderer, die sich bis jetzt unserem vollen
Verständnis entziehen. Außer den Gegenständen, die die Aus
rüstung eines Mönches bildeten, war den Nonnen noch eine Jacke
und ein Badeanzug gestattet. Jeder Putz war verboten. Im
übrigen galten für das tägliche Leben der Nonnen wesentlich die
selben Vorschriften wie für das der Mönche. Nur durften die
Nonnen nicht im Walde leben, sondern mußten im Dorfe oder
in der Stadt leben, und auch dort nicht allein. Die Nonnen sind
nie so zahlreich gewesen wie die Mönche, und die Zahl der bud
dhistischen Nonnenklöster hat nie, auch nur annähernd, die der
christlichen erreicht. In den Ländern des südlichen Buddhismus
scheint es heute kein einziges mehr zu geben. Heute können alte
Jungfern und ältere, kinderlose Witwen ihre Dienste dem Orden
anbieten. Sie geloben Keuschheit, scheren das Haupt, erhalten ein
weißes Kleid und damit die Erlaubnis, für das Kloster zu betteln.
Sie wohnen in der Nähe des Klosters oder in diesem selbst in
eigens für sie eingerichteten Zellen und fegen das Kloster, holen
für die Mönche Wasser u. dgl. Sie können jeden Augenblick ihr
Verhältnis zum Kloster lösen oder fortgeschickt werden, wenn sie
sich nicht bewähren. So ist es im nördlichen Buddhismus auch
in der Mongolei. In China, Tibet und den Himalaya-Ländern
gibt es dagegen noch heute wirkliche Nonnenklöster.
Der Kultus war in der alten Gemeinde der denkbar einfachste.
Zweimal im Monat zur Zeit des Neu- und Vollmonds kamen
die Mönche eines Bezirks zusammen, um den Ilxavasatba-Tag
(S. 67) zu halten. Der älteste unter den Mönchen sagte die
Feier an, und am Abend des festgesetzten Tages versammelten sich
alle Mönche des Bezirks an dem bestimmten Orte in einem dazu
ausgewählten Raume. Es durfte niemand fehlen. Selbst Kranke
wurden hingetragen, wenn kein geeigneter Mönch sich fand, der
die Erklärung des Kranken überbrachte, daß er frei sei von den