Full text: Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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Zeitverhältnisse den führenden Geistern gerade das 
Rechtsproblem besonders nahe und der erstere bringt 
auch eine Eigentümlichkeit der Darstellung mit sich, 
die den modernen Leser oft fast humoristisch berührt 
und die man überwinden muß, wenn man zum Wesen 
der Gedankengänge Vordringen will: Die Verwen 
dung juristischer Argumente in allgemein sozial 
wissenschaftlichen Fragen. Man glaubte oft etwas ge 
leistet zu haben, wenn man die Herrscherstellung der 
Fürsten z. B. als Mandat konstruierte (Hobbes) und 
mancher kräftige Gedanke erscheint im Maskenkleid 
einer Pandektenstelle. 
Der Held des Heeres war Grotius. Ich kann auf 
die Entwicklung nicht eingehen und nicht zeigen, wie 
das Naturrecht vornehmlich in Italien langsam 
emporwuchs, bis Grotius es in ein System brachte. 
Sonst wären eine bunte Reihe von Namen, wie S. Tho 
mas Aquinas und Macchiavelli, Gentile und Gassendi, 
Dante und Baco zu nennen. Bei Gassendi und Hobbes 
finden wir zahlreiche Anklänge von den Sophisten her, 
so daß sich wohl eine imposante Entwicklungsreihe 
aufstellen ließe. Genüge es, zu sagen, daß in Grotius’ 
Hand das Problem des Rechtes definitiv Autonomie 
gewann, wenngleich selbst der gute Pufendorf, der die 
widerspenstige Gedankenmasse des ,de jure belli et 
pacis’ in ein schönes, glattes Lehrbuch knetete (Ele- 
menta jurisprudentiae universalis methodo mathe- 
matica) noch den jussus Dei einführt und erst bei 
Francis Hutcheson, dem Lehrer Adam Smiths, das 
Naturrecht ganz auf eigenen Füßen steht und nichts 
Metaphysisches mehr an sich hat. Und Grotius er-
	        
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