Full text: Leben und Lehre des Buddha

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Yl. Die Lehre des Buddha. 
auch diese drei Tiere nicht mehr geschlachtet werden." Deutlich 
spricht von der Sinnesänderung des Königs auch das dreizehnte 
Edikt, in dem er die Grausamkeiten tief bedauert, die er früher 
bei der Eroberung des Landes Kalinga begangen hatte. 
Das erste Gebot wird aber von den Buddhisten auch noch so 
verstanden, daß man den lebenden Wesen in jeder Hinsicht Schonung 
angedeihen lassen müsse. Das zweite EdiktAsokas lautet: „Über 
all im Reiche des göttergeliebten Königs Priyadarsin und bei seinen 
Nachbarn . . . ., überall hat der göttergeliebte König Priyadarsin 
zwei (Arten von) Heilstätten einrichten lassen, Heilstätten fürMenschen 
und Heilstätten für Tiere. Wo es keine für Menschen und Tiere 
zuträglichen Kräuter gibt, da hat er sie überall hinschaffen und an 
pflanzen lassen. Ebenso wo es keine Wurzeln und Früchte gibt, 
hat er sie hinschaffen und anpflanzen lassen. An den Straßen hat 
er Bäume Pflanzen und Brunnen graben lassen zum Gebrauche 
für Tiere und Menschen." Überall in buddhistischen Ländern wird 
die Pflicht der Nächstenliebe auf die Tiere ausgedehnt. Einen her 
vorragenden Anteil an dieser weitgehenden Sorge für die Tiere 
hat ohne Zweifel die Lehre von der Seelenwanderung. Man war 
ja nie sicher, ob nicht in einem Tiere augenblicklich die Seele eines 
Verwandten wohne. 
Das erste Gebot fordert also zugleich die weitgehendste Nächsten 
liebe. Und so ist keine Religion der Erde toleranter gewesen als 
der Buddhismus, der den geraden Gegensatz zum Islam bildet. 
Allein von allen großen Religionen hat er sich nie durch das Schwert, 
nie durch Gewalt auszubreiten gesucht. Der Buddhist hält zwar 
seine Religion für die beste, aber er läßt auch andern ihren Glauben. 
Diese Toleranz zeigt uns das zwölfte Edikt Asokas: „Der götter 
geliebte König Priyadarsin ehrt alle Religionsgemeinschaften, ob 
sie wandernde oder ansässige sind, durch Geschenke und mannig 
fache Ehrenerweisung. Aber der Göttergeliebte legt nicht so großes 
Gewicht auf Geschenke und Ehrenerweisung als darauf, daß das, 
was ihre Eigentümlichkeit bildet, gedeihe. Das Gedeihen der Eigen 
tümlichkeit aller Religionsgemeinschaften ist vielartig, die Grund 
lage dazu aber ist Vorsicht in der Rede, daß man nämlich nicht 
die eigene Religionsgemeinschaft hochpreist oder andere Religions 
gemeinschaften schmäht oder ohne Grund (die Vorsicht in der Rede) 
gering achtet, sondern daß man bei gegebener Veranlassung fremde 
Religionsgenieinschaften ehrt. Wenn man bei gegebener Veranlas 
sung so verfährt, fördert man die eigene Religion und tut auch
	        
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