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YI. Die Lehre des Buddha.
im ganzen also zehn. In dem Sigälovädasutta des Dighanikäya
wird ein Kodex der Sittlichkeit aufgestellt, der kaum eine Lücke aus
weist. Von diesem Sutta hat Childers schon mit Recht bemerkt,
daß es uns nicht eine „gefrorene Welt des Buddhismus" bietet,
sondern daß es voll ist von dem Enthusiasmus der Menschlichkeit.
Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, Lehrer und Schüler,
Mann und Frau, Herrn und Diener, zwischen Freunden, Laien
und Mönchen wird in klarer Weise auseinandergesetzt, die gegen
seitigen Pflichten genau vorgezeichnet. Von Eltern und Kindern
z. B. wird dort gesagt: „In fünffacher Art soll ein Sohn für
seine Eltern sorgen. Er soll sagen: „Ich will sie ernähren, wie
sie mich ernährt haben; ich will für sie die Arbeit tun; ich will
mein Geschlecht fortpflanzen; ich will mein Erbe antreten; ich will
ihnen, wenn sie gestorben sind, Ehren erweisen." In fünffacher
Art zeigen die Eltern ihre Liebe zu ihrem Sohn: sie halten ihn
von der Sünde ab, unterweisen ihn in der Tugend, lassen ihn
etwas Tüchtiges lernen, verschaffen ihm eine passende Frau und
übergeben ihm seinerzeit ein Erbe." Von Herrn nnd Dienern heißt
es: „In fünffacher Art soll ein Herr für seine Diener sorgen. Er
soll ihnen Arbeit nach ihren Kräften zuweisen, ihnen Nahrung und
Lohn geben, sie pflegen, wenn sie krank sind, sie an außergewöhn
lichen Genüssen teilnehmen lassen und zur rechten Zeit ihnen Er
holung gewähren. In fünffacher Art bezeigen sie ihm ihre Liebe. Sie
stehen früher auf als er und gehen später als er zu Bett, sind zu
frieden mit dem, was ihnen gegeben wird, tun ihre Arbeit gut
und reden von ihrem Herrn Gutes." Das Sutta schließt: „Frei
gebigkeit, freundliche Rede, wohlwollendes Benehmen, Selbstlosig
keit gegen alle Wesen, überall, wie es sich gehört, diese Eigen
schaften sind für die Welt, was die Nabe für das Rad ist. Wären
diese Eigenschaften nicht vorhanden, so würden weder Mutter noch
Vater von den Kindern Ehre und Achtung erhalten. Und weil
Kluge diese Eigenschaften pflegen, deswegen gedeihen sie und werden
gelobt."
Die erste Stufe des Heilsweges, der rechte Glaube, war die un
erläßliche Bedingung für jeden, der überhaupt den Heilsweg be
schreiten wollte. Die nächsten fünf Stufen: rechtes Sichentschließen,
rechtes Wort, rechte Tat, rechtes Leben, rechtes Sichbemühen, um
fassen die in den fünf Geboten den Laien vorgeschriebenen Pflichten,
besonders auch die Pflichten gegen den Nächsten. Die beiden letzten
Stufen: rechtes Gedenken und rechtes Sichversenken haben es, wie