Falle erfolgt die Herabsetzung des Grundkapitals durch
Verminderung der Aktien. 4 Aktien werden z. B. in
3 Aktien zusammen gelegt, d. h, von je 4 eingereichten
Aktien wird eine vernichtet, 3 bleiben bestehen und
erhalten den Stempelaufdruck ,,Gültig geblieben laut Beschluß
der Generalversammlung vom . . ,
Meist vermag die Zusammenlegung der Aktien allein
Besserung nicht zu bringen. Daher ist mit der Herabsetzung
des Grundkapitals oft gleichzeitig dessen Erhöhung
verknüpft, oder es werden der Gesellschaft
neue Mittel dadurch zugeführt, daß die Aktionäre aufgefordert
werden, eine Zuzahlung zu leisten. Die neuen
Aktien erhalten zum Unterschied von den alten ,,Stamm-Aktien“
den Namen „Stamm-Prioritäts-Aktien“, ,,Prioritäts-Aktien“
oder ,,Vorzugs-Aktien“. Mitunter findet eine
Unterscheidung der einzelnen Gattungen von Aktien durch
Buchstaben statt (Aktien LL [Littera] A, Aktien LLB
usw.).
Bei Verteilung der Dividende erhalten die Inhaber
dieser Vorzugs-Aktien meist einen gewissen, statutenmäßig
festgesetzten Prozentsatz vom Gewinn, bevor auf
die alten Stamm-Aktien irgend etwas fällt. Erreicht der
Gewinn eines Geschäftsjahres diesen Prozentsatz nicht,
so wird der fehlende Betrag mitunter vom Gewinn späterer
Jahre vorweggenommen. Auch im Falle der Liquidation
werden den Inhabern der Vorzugs-Aktien in der
Regel gewisse Vorrechte eingeräumt.
Wird von den Aktionären zur Beschaffung neuer Betriebsmittel
eine bare Zuzahlung gefordert — eine
Vermehrung des Aktienkapitals findet hierdurch nicht
statt , so haben diese die schwierige Aufgabe, zu
prüfen, ob die Gesellschaft lebensfähig ist, ob ihre Verhältnisse
es vorteilhafter erscheinen lassen, die geforderte
Zuzahlung zu leisten, oder neues Kapital in das
Unternehmen nicht mehr hineinzustecken. In diesem Falle
ist auf Verteilung einer Dividende in der Regel nicht
mehr zu rechnen, da etwaige Gewinne fast ausschließ-69