Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
drängen würde, ist wegen der unsicheren ökonomischem 
Verhältnisse draußen kaum denkbar; doch empfiehlt sich, 
auch hier eine weise Mäßigung. 
Dem Vorschläge, die Grundsteuer den Kommunalver 
bänden im Zusammenhänge mit einer Revision der lex Huene 
zu übertragen und sie so für die richtige Einschätzung zu 
interessieren, können wir nur zustimmen. Die Gebäude-. 
Steuer sollte man, wie auch alle Zuschläge, fallen lassen.. 
Eine neue Katastrierung des Bodens würde sich wohl erst 
dann empfehlen,’ wenn durch weitere Reformen eine bessere 
Landverteilung, ein weiteres Sinken der Grundrente und 
eine genügende wirtschaftliche Erholung Platz gegriffen., 
hätten. An Stelle der indirekten Besteuerung, welche lang 
sam und gründlich zu beseitigen ist, wird eine einzige direkte- 
Einkommensteuer stehen, welche sich nach der Leistung, 
jedes Staatsbürgers richtet und auch die Gewerbesteuer 
vertritt. Wie der Gemeindehaushalt im wesentlichsten aus 
der Grundsteuer, so würden die Bedürfnisse des Reiches 
nach längerer Frist im wesentlichen durch diese Einkommen 
steuer bestritten werden. 
Um aber sowohl eine Steuerreform als eine innere Koloni 
sation durchführen zu können, ist weiter eine Reform, 
der Landgemeindeordnung nötig, welche, ohne in 
schablonenmäßiger "Weise durchgeführt zu werden, mit den 
überkommenen feudalen Zuständen aufräumt. Die Bildung, 
neuer Landgemeinden ist besonders im Osten eine Lebens 
frage des Staates und kann nur mit dem allmählichen Ver 
schwinden des Latifundienbesitzes ermöglicht werden. Be 
hufs weiterer Anbahnung der Landreform hat man die Ge 
setze zu beseitigen, welche besonders geeignet sind, künstlich 
die Ungleichheit des Besitzes zu fördern. Hierher gehören 
die Bestimmungen, welche auf Kosten eines Anerben die- 
übrigen Geschwister ihrer natürlichen Rechte, an dem Erb 
teil der Eltern teilzunehmen, berauben. Ein Staat, in dem.
	        
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