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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
drängen würde, ist wegen der unsicheren ökonomischem
Verhältnisse draußen kaum denkbar; doch empfiehlt sich,
auch hier eine weise Mäßigung.
Dem Vorschläge, die Grundsteuer den Kommunalver
bänden im Zusammenhänge mit einer Revision der lex Huene
zu übertragen und sie so für die richtige Einschätzung zu
interessieren, können wir nur zustimmen. Die Gebäude-.
Steuer sollte man, wie auch alle Zuschläge, fallen lassen..
Eine neue Katastrierung des Bodens würde sich wohl erst
dann empfehlen,’ wenn durch weitere Reformen eine bessere
Landverteilung, ein weiteres Sinken der Grundrente und
eine genügende wirtschaftliche Erholung Platz gegriffen.,
hätten. An Stelle der indirekten Besteuerung, welche lang
sam und gründlich zu beseitigen ist, wird eine einzige direkte-
Einkommensteuer stehen, welche sich nach der Leistung,
jedes Staatsbürgers richtet und auch die Gewerbesteuer
vertritt. Wie der Gemeindehaushalt im wesentlichsten aus
der Grundsteuer, so würden die Bedürfnisse des Reiches
nach längerer Frist im wesentlichen durch diese Einkommen
steuer bestritten werden.
Um aber sowohl eine Steuerreform als eine innere Koloni
sation durchführen zu können, ist weiter eine Reform,
der Landgemeindeordnung nötig, welche, ohne in
schablonenmäßiger "Weise durchgeführt zu werden, mit den
überkommenen feudalen Zuständen aufräumt. Die Bildung,
neuer Landgemeinden ist besonders im Osten eine Lebens
frage des Staates und kann nur mit dem allmählichen Ver
schwinden des Latifundienbesitzes ermöglicht werden. Be
hufs weiterer Anbahnung der Landreform hat man die Ge
setze zu beseitigen, welche besonders geeignet sind, künstlich
die Ungleichheit des Besitzes zu fördern. Hierher gehören
die Bestimmungen, welche auf Kosten eines Anerben die-
übrigen Geschwister ihrer natürlichen Rechte, an dem Erb
teil der Eltern teilzunehmen, berauben. Ein Staat, in dem.