Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die  Bodenreform  im  Lichte  des  Freihandels.

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derartige  Gesetze  möglich  und  in  Geltung  sind,  ist  ein
Klassenstaat  und  nicht  des  Vertrauens  freier  Männer  würdig.
In  dieselbe  Kategorie  gehört  auch  das  Gesetz  über  die
Rentengüter,  soweit  es  Großgrundbesitzern  ermöglichen  soll,
Teile  ihres  Landes  gegen  unlösbare  —  wenigstens  von  der
Zustimmung  des  Rentenempfängers  abhängige  —  Geldrenten
an  Bauern  auszugeben.  Es  soll  also  der  ungerechte  Zustand r
daß  Private  die  Naturkräfte,  welche  dem  Gemeinwesen  gehören, ­
  für  sich  ausbeuten,  konserviert  werden!  Nach  Durchführung ­
  der  Bodenreform  werden  solche  Zustände  unmöglich ­
  sein,  da  niemand  mehr  Land  besitzen  wird,  als  er  mit
Fleiß  bearbeiten  kann,  denn  das,  was  die  Natur  in  Wäldern,
Wiesen,  Weiden,  Ackerland  freiwillig  durch  ihre  Vegetationskraft ­
  erzeugt,  und  von  deren  Einziehung  heute  die  Großgrundbesitzer ­
  und  Kapitalisten  leben,  wird  dem  Gemeinwesen ­
  zufallen.  Kein  Mensch  wird  ein  Interesse  an  großen
Besitzungen  haben,  da  die  naturale  Grundrente  Privaten
nicht  mehr  zufällt.
Nur  in  sehr  langsamer  Reform  werden  wir  zu  Zuständen
gelangen,  welche  uns  als  Ideal  vorschweben.  Denn  schon
betreffs  der  Grundrente  wird  eine  lange  Zeit  erforderlich
sein,  ehe  sie  von  ihrem  künstlich  in  die  Höhe  getriebenen
Standpunkte  der  „Monopolrente“  auf  das  Niveau  der  „naturalen ­
  Grundrente“,  welche  der  natürlichen  Leistung  der
Naturkräfte  entspricht,  herabgedrückt  sein  wird.  Wahre
Gerechtigkeit  wird  erst  dann  vorhanden  sein,  wenn  bei
vollem  Freihandel  auf  der  Erde  der  größte  Teil  des  Bodens
in  Besitz  des  Gemeinwesens  dergestalt  gekommen  ist,  daß
bei  stattfindender  Verpachtung  jeder  Land  Suchende  im
freien  Wettbewerbe  mit  anderen  sich  den  Preis  der  Pacht
selbst  bestimmt.  Bis  dahin  wird  der  Entgelt  für  die  Benutzung ­
  der  Naturkräfte  nur  annähernd,  sei  es  vornehmlich
als  Grundsteuer,  sei  es  als  Pacht,  abzuschätzen  sein.
Daß  aber  die  Zeit  nicht  fern  sein  kann,  in  der  man  die
            
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