Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
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derartige Gesetze möglich und in Geltung sind, ist ein
Klassenstaat und nicht des Vertrauens freier Männer würdig.
In dieselbe Kategorie gehört auch das Gesetz über die
Rentengüter, soweit es Großgrundbesitzern ermöglichen soll,
Teile ihres Landes gegen unlösbare — wenigstens von der
Zustimmung des Rentenempfängers abhängige — Geldrenten
an Bauern auszugeben. Es soll also der ungerechte Zustand r
daß Private die Naturkräfte, welche dem Gemeinwesen gehören,
für sich ausbeuten, konserviert werden! Nach Durchführung
der Bodenreform werden solche Zustände unmöglich
sein, da niemand mehr Land besitzen wird, als er mit
Fleiß bearbeiten kann, denn das, was die Natur in Wäldern,
Wiesen, Weiden, Ackerland freiwillig durch ihre Vegetationskraft
erzeugt, und von deren Einziehung heute die Großgrundbesitzer
und Kapitalisten leben, wird dem Gemeinwesen
zufallen. Kein Mensch wird ein Interesse an großen
Besitzungen haben, da die naturale Grundrente Privaten
nicht mehr zufällt.
Nur in sehr langsamer Reform werden wir zu Zuständen
gelangen, welche uns als Ideal vorschweben. Denn schon
betreffs der Grundrente wird eine lange Zeit erforderlich
sein, ehe sie von ihrem künstlich in die Höhe getriebenen
Standpunkte der „Monopolrente“ auf das Niveau der „naturalen
Grundrente“, welche der natürlichen Leistung der
Naturkräfte entspricht, herabgedrückt sein wird. Wahre
Gerechtigkeit wird erst dann vorhanden sein, wenn bei
vollem Freihandel auf der Erde der größte Teil des Bodens
in Besitz des Gemeinwesens dergestalt gekommen ist, daß
bei stattfindender Verpachtung jeder Land Suchende im
freien Wettbewerbe mit anderen sich den Preis der Pacht
selbst bestimmt. Bis dahin wird der Entgelt für die Benutzung
der Naturkräfte nur annähernd, sei es vornehmlich
als Grundsteuer, sei es als Pacht, abzuschätzen sein.
Daß aber die Zeit nicht fern sein kann, in der man die