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Die Verstaatlichung der Bergwerke.
kann daher nicht als zutreffend anerkannt werden, und dem
gemäß wird der Staatsregierung auch die Befugnis nicht be
stritten werden können, zu erwägen, ob bei veränderten Ver
hältnissen die gewährten Vergünstigungen nicht zu einer un
verhältnismäßigen Schädigung anderer Industriezweige führen. “ —•
Zur Befreiung von Grundrente, Zins und Unternehmer-
profit, den drei eng miteinander verbundenen Ursachen
der sozialen Not, wird die Verstaatlichung der Bergwerke
•den ersten offenkundigen Schritt bedeuten.