Derfjand- und Zoflvorfchriften
im Berfehr mit dem Ausland.
Allaemeines.
Auf genauefte Ausfüllung aller Begleitpapiere, befonders
der Zowpapiere, ijt aroker Wert zu Tegen, da andernfalls die
Sendung an der Grenze kiegen bleibt und die Papiere zur
Verbolljtändigung an den Aofender zurückgehen, zumal Poft
und Sijenbahn wicht verpflichtet find, die beigefügten Papiere
ıuf ihre BoNljtändigtkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der AWb-
jenber ift verpflichtet, den Sendungen diejenigen Papiere bei-
zugeben, mweldje zur GSrfülung Der etwa beftehenden Zoll,
Stewer- oder Polizeivorfchriften vor der Ablieferung an den
Empfänger. erforderlich find. Sr haftet der Sifenbahn und Poft,
jofern Ddenfelben nicht ein Verfhulden zur Laft fällt, für alle
yolgen, weiche aus dem Mangel, der Unzulänglichteit oder Un-
richtigfeit diefer Papiere entftehen und Hat alle Folgen, die fi
aus mangelhafter Auzfülung ergeben, zu tragen. Die Güter
verden entweder zur Beförderung nicht angenommen, oder die
remden Bahnen verweigern die Mebernahme. Eine Verzögerung
in der Beförderung tfritt ein. Außer den entftehendemw Porto-
unfoften werden von der Poft und Bahn noch Nebengebühren
erhoben, au kommt bei BahHnfendungen u. a. noch LQagergeld
Jinzu, Die ale dom Abfender zu tragen find und die bei fofjfor-
‘iger genauer Ausfühung hätten vermieden werden fönnen.
3nfolgedeffen ift e8& für den AWbfender notwendig, fich genaw zu
erkundigen, welche VBorfohriften für daS betreffende Ausiuhr-
(and aelten.
Konfulate,
Die Abkürzungen unter „Deutiche Konfiulate“ haben fol-
gende Bedeutung:
mx
— Gefanbtfchaft,
Botfchaft,
— Generaltonfulat,
A = Ronjulat,
V) = Vizekonfulat,
Bei den Gefandtichaften und Botfchaften befindet fich eine
Konfulatsabteilung, ausgenommen. bei denjenigen in Santiago
(Chile), Haag (Niederlande), Vatikan (Mom), Caracas (Vene-
3uela), Wafhington (U. S. A.)
. ©€8 wird empfohlen, die amtlichen deutfchen Vertretungen
im Ausiande (Gefjandjchaften, Konfulate) darüber zu unterrich-
fen, wer ihre Vertreter find und für welche deutfhen Firmen
(für welche ECrzeugniffe) fie arbeiten. Die amtlichen deutfchen
Vertretungen werden forfmährend nad) Lieferanten, Bezugs-
Iuellen w/m. in Deutfhland gefragt. Wenn fie dann über die
Vertretungsverhältnijje deutfcher Firmen nicht Befcheid wiffen,
müffen fie foldge Anfragen häufig erft nach Deutfchland weiter-
jeben. Dies kann vermicden werden, wenn Die amtlichen deutz
chen Vertretungen im Auslkande über die Vertretungsverhält-
tiffje von vornherein Befjcheid wiffen. Irgendiwelche Nachteile
And für die deutfche Induftrie und dem deutihen Handel mit
der Mitteilung nicht verbunden.
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Verfandvorfchriften.
Xrachtbriefe.
Der Abjender Hat die nicht {tar umrahmten Teile des
Srachtbriefes auszufüllen. Dabei i{t zu beachten:
AS Empfänger darf nur eine Perfon oder Firma bezeichnet
werben. Hrachibriefe, weiche an die Güterabfertigungsftelle,
Zütererpeditionen, Stationsvorjtand u. dal. gerichtet find, fönnen
urlüdgemwiefen werden, fofern nicht im Tarife anderes aus:
rüclich beftimmt ift. Sogenannte offene Adreffen, wie 3. B.
‚an Ordre“ oder „an den Vorzeiager des Frachthriefduplikats“
ind ungzuläffig.
Mehrere Segenitände dürfen nur dann in ein- und den-
{ben Frachtbrief aufgenommen werden, wenn v43 Zufammen-
aden derfelben nach ihrer Bejchaffenheit ohne Nachteil erfolgen
Un und 3Zoll-, Steuer- oder Bolizeivorfchriften nicht entgegen:
eben.
Sofern der auf dem Frachtbriefformular für die Befchrei:
nung ber Güter vorgefehene Raum fich al3 unzureichend erweift.
ind dem SFrachthriefe befondere, die Befchreibung enthaltende
nn vom AÄbfender zu unterzeidnende Blätter im Format des
Fradhtbriefes fejt anzuheften, auf welche in diefem befonders
inzuiveifen ift. In den erwähnten Fällen ift in den Dvor-
jedruckten Spalten des Frachtbriefes daZ Gefamtgewicht ner
Sendung, fowie ebtk.-aud daS der Fradhtberednung zugrunde
u fegende Gewicht und die für die Tarifierung makgebende
Bezeichnung der Transportgegenftände anzugeben. Den bei-
jegebenen Blättern ift der Datumitembel der Verfanderpedition
uufzudrücen.
Sit die Eintragung einer Deklaration des Intereffes an
jer Lieferung, eine8 Barvorfchuffe® oder eine Nachnahme nach
Singang nur im Ziffern oder an einer anderen al8 der Hierfitr
yorgefehenen Stelle des Frachtbriefe® erfolgt, fo ijft die Eijen-
;ahn für die Nichtbeachtung einer foldhen Eintragung nicht
yjerantivortlich.
Das genaue Verzeichnis der Begleitpapiere und gegebenen:
all3 der Vermerk, daß der AWbfender auf einer beftimmten
Station der Zollbehandlung entiveder felbjt oder durch einen
‚nzugebenden Bevollmächtigten beitvohnen will, Die ZolU-
vegleitpapiere, fomwie alle fonftigen Anlagen find dem Kracht-
ıriefe fejt anzuheften.
Die Angabe des Transportimwege8 unter Bezeichnung der
Station, wo die Zoll- und Steuerabfertigung {ftattfinden fol,
in Ermangelung diefer Angabe hat die Eifenbahn denjenigen
Weg zu wählen, welcher ihr für den Abfender am 3wWedmäßig-
(en erjcheint. Für die Folgen diefer Wahl haftet die Cifenbahn
ur, wenn ihr hierbei ein großes Verfehulden zur Laft fällt.
203 AWbfender darf nur eine Verfon oder eine Firma bhe-
eichnet werden.
Für die Fracdthriefangaben und Erklärungen des Hbfen-
;er8 Tann bie Anwendung Inteinifdher Schriftzeichen verlangt
verden. Frachthbriefe, die überlebt oder rabdiert jfind, werden
Licht angenommen. Sonftige Nenderungen in den Angaben Des
$rachtbriefe8 find vom Wbiender, und zwar, wenn e8 ich um