Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die Wohnungsfrage. 
Mißstände im Wohnungswesen zustanden. Häuser, Gruben, 
Gossen, Flüsse, Aborte, Senkgruben, Ställe und Fabriken 
unterlagen der Aufsicht der zuständigen Behörden. Ja, 
diese Behörden waren verpflichtet, von Zeit zu Zeit den 
Distrikt zu inspizieren, um sich zu versichern, was für 
"Übelstände, deren Beseitigung das Gesetz verlangte, be 
ständen, und solche nach Anleitung ihrer Befugnisse zu be 
seitigen. Man hatte strenge Paragraphen gegen etwaige 
Überfüllung; und die Schließung eines mit Menschen über 
füllten Hauses war gestattet. Aber die schönen Gesetze 
standen auf dem Papier; sie auszuführen, daran dachte 
niemand. Die Mitglieder der Lokalbehörde, welche aus 
allgemeinen Wahlen hervorgingen, waren zum Teil unfähig, 
zum größten Teil aber an der Erhaltung des alten Zustandes 
zu sehr interessiert. In einer sehr scharfen Weise, welche- 
auch für andere Länder und Städte Anwendung finden 
mag, geißelt der Handelsminister diese famosen Bürger 
vertretungen. Er schreibt in einem Artikel folgendes: 
„In London, wo das Übel am größten ist, steht der Mangel 
einer wirksamen und wahrhaft repräsentativen Gewalt der oberen 
Behörden der Reform im Wege. Die Lokalbehörden, welche 
oft in der Hand von Cliquen und durch Wahlen bestellt sind, 
welche kein öffentliches Interesse erregen — also Klassen- 
wahlen wie bei uns — bestehen größtenteils aus Eigentümern 
kleiner Häuser, von denen man nicht erwarten kann, daß sie ein. 
Gesetz, das sich gegen sie selbst richtet, mit Enthusiasmus in 
Kraft setzen werden. Selbst im Lande ist diese Klasse einfluß 
reich in den Stadträten, und der Druck einer unabhängigen Be 
hörde ist beinahe wesentlich, um diese Körperschaften zu ver 
anlassen, einen Kreuzzug zu unternehmen, der ihnen gewiß zahl 
reiche Widersacher bringen und ihre eigenen pekuniären. 
Interessen erheblich verletzen könnte.“ 
So kam es, daß ein Einschreiten der Behörden erst er 
folgte, wenn durch grobe Mißstände in den Spelunken die 
öffentliche Meinung erregt wurde und Abstellung verlangte. 
Daß die angestellten Sanitätsbeamten keinen besonderen 
Einfluß haben konnten, ist selbstverständlich. Denn sie-
	        
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