Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

150  Die  Wohnungsfrage.
Reformen  wie  z.  B.  die  Verstaatlichung  der  Bergwerke  den
Zinsfuß  lierabdrückt.
Trotz  des  Abzuges  aus  den  Städten  wird  auch  hier  die
Bautätigkeit  nickt  erlöschen,  denn  die  zunehmende  Wohlhabenheit ­
  der  gesamten  Bevölkerung  wird  die  Befriedigung
der  Sehnsucht  nach  größeren  Wohnräumen  gestatten.  Allerwärts
  wird  man  begreifen,  daß  man  wohl  zu  gut  essen  und
trinken,  aber  nie  zu  gut  wohnen  kann.
Die  betrübenden  Zustände  in  der  systematischen  Ausräubung ­
  des  Bauhandwerkes  haben  die  öffentliche  Aufmerksamkeit ­
  sehr  in  Anspruch  genommen  und  die  Parteien
sehr  beschäftigt.  Das  alte  Manchestertum  freilich  ist  gleich
mit  dem  guten  Rate  an  die  Bauhandwerker  usw.  bei  der
Hand,  diese  möchten  nur  etwas  vorsichtiger  sein  und  sich
die  Leute  ansehen,  denen  sie  ihre  Arbeit  gäben.  Als  wenn
heute  die  einzelnen  Handwerker,  die  leider  meist  der  genossenschaftlichen ­
  Organisation  entbehren,  demübermächtigen
Kapitale  Bedingungen  stellen  könnten!
Die  Konservativen  und  Klerikalen  sind  schon  eher  für
Maßregeln,  auch  für  die,  welche  wir  nachher  vorführen
werden,  soweit  es  den  Schutz  der  Bauhandwerker  angeht.
Sie  tun  das  um  so  eher,  als  sie  damit  die  Aufmerksamkeit
des  darbenden  Volkes  von  den  eigentlichen  Grundursachen
der  sozialen  Not,  der  Anhäufung  von  ungeheuren  Grundflächen ­
  in  den  Händen  der  Großgrundbesitzer  ablenken  zu
können  vermeinen.
Die  wirksamsten  Vorschläge  beziehen  sich  nun  darauf,
den  Handwerkern  usw.  eine  sogenannte  Vorzugshypothek  zu
geben;  d.  h.  die  Forderungen  dieser  Leute  sollen  ipso  jure
den  Vorrang  vor  allen  Hypotheken  haben,  so  daß  sie  ihres
Lohnes  sicher  sind.
Es  ist  daher  erklärlich,  daß  es  eine  große  Erregung,  zumal ­
  in  den  Handwerkerkreisen,  verursachte,  als  die  erste
Kommission  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  im  Jahre  1887
            
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