150 Die Wohnungsfrage.
Reformen wie z. B. die Verstaatlichung der Bergwerke den
Zinsfuß lierabdrückt.
Trotz des Abzuges aus den Städten wird auch hier die
Bautätigkeit nickt erlöschen, denn die zunehmende Wohlhabenheit
der gesamten Bevölkerung wird die Befriedigung
der Sehnsucht nach größeren Wohnräumen gestatten. Allerwärts
wird man begreifen, daß man wohl zu gut essen und
trinken, aber nie zu gut wohnen kann.
Die betrübenden Zustände in der systematischen Ausräubung
des Bauhandwerkes haben die öffentliche Aufmerksamkeit
sehr in Anspruch genommen und die Parteien
sehr beschäftigt. Das alte Manchestertum freilich ist gleich
mit dem guten Rate an die Bauhandwerker usw. bei der
Hand, diese möchten nur etwas vorsichtiger sein und sich
die Leute ansehen, denen sie ihre Arbeit gäben. Als wenn
heute die einzelnen Handwerker, die leider meist der genossenschaftlichen
Organisation entbehren, demübermächtigen
Kapitale Bedingungen stellen könnten!
Die Konservativen und Klerikalen sind schon eher für
Maßregeln, auch für die, welche wir nachher vorführen
werden, soweit es den Schutz der Bauhandwerker angeht.
Sie tun das um so eher, als sie damit die Aufmerksamkeit
des darbenden Volkes von den eigentlichen Grundursachen
der sozialen Not, der Anhäufung von ungeheuren Grundflächen
in den Händen der Großgrundbesitzer ablenken zu
können vermeinen.
Die wirksamsten Vorschläge beziehen sich nun darauf,
den Handwerkern usw. eine sogenannte Vorzugshypothek zu
geben; d. h. die Forderungen dieser Leute sollen ipso jure
den Vorrang vor allen Hypotheken haben, so daß sie ihres
Lohnes sicher sind.
Es ist daher erklärlich, daß es eine große Erregung, zumal
in den Handwerkerkreisen, verursachte, als die erste
Kommission des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahre 1887