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Die Wohnungsfrage. 153-
nach und bat um Berücksichtigung und Hilfe in diesen Dingen..
Zugleich machte er Mitteilung, daß sich der Verlust der
Bauhandwerker in Berlin bei 731 Subhastationen auf
75 Millionen Mark belaufe. Der Minister nun, statt mit
Unterstützung seiner Behörden diese Zahlen prüfen zu
lassen, gab dem Bund für Bodenbesitzreform anheim, ihm
das Zahlenmaterial zu liefern und zugleich nachzuweisen,,
inwieweit bei jenen Verlusten von dem alten Pfandrecht
titel Gebrauch gemacht worden sei.
Darauf stellte sich die große allgemeine Handwerkerver
sammlung zu Berlin im Juni 1894 auf Seiten des Bundes
für Bodenbesitzreform und ersuchte die Gewerbedeputation
der Stadt Berlin, die zahlenmäßige Unterlage zu schaffen..
Neuerdings hat die Gewerbedeputation ebenfalls abgelehnt.
Es ist also bisher trotz allen eifrigen Bemühens nur die
Sicherheitshypothek erreicht worden. Es muß aber das
Bestreben aller derer sein, welche unter so kranken volks
wirtschaftlichen Zuständen für eine Linderung des Betruges
eintreten wollen, die Vorzugshypothek zu fordern. Auch
andere gute Folgen wird dieselbe haben, wenn die Kapitalisten
wissen, daß sie nicht mehr die Handwerker usw. berauben
können. Sicher werden, da doch gebaut werden wird, die
Preise des Bodens nicht zu sehr emporgeschwindelt, so
daß ein ehrlicher Handwerker, der etwas Geld hat, wieder
bauen kann. Ferner werden die Kapitalisten direkt'an die
Handwerker usw. zahlen.
Mit lebhafter Freude ist es auch zu begrüßen, daß die
Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch an Stelle des
römisch-rechtlichen Grundsatzes: „Kauf bricht Miete“ die
entgegengesetzte Richtschnur festgestelllt hat: „Kauf
bricht nicht Miete.“ Was sonst noch der Staat in zivil-
rechtlicher Beziehung zum Schutze gesicherter Wohnungs
zustände tun kann, entzieht sich hier unserer weiteren Er
örterung.