Die Wohnungsfrage.
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kundigen im Kuratorium als vortrefflich anerkannt, und das
unbebaute Hintergelände eigne sich zu Neubauten. Er müsse
dagegen protestieren, daß der Stifter von „angenehmen"
Wohnungen spreche; daß sei nicht der Fall. In der Stiftungs
urkunde sei nur davon die Rede, „angemessene" Wohnungen
zu beschaffen. Das in Rede stehende Haus sei früher sogar
ein adeliges Haus gewesen, es habe der Nesselrodeschen
Familie gehört. Es könnten darin 14—16 Familien ganz „an
gemessene" Wohnung finden. Da komme denn heute diese
unglückselige Treppe! Die Stiftung sei nun beinahe drei
Jahre alt und noch sei kein Schritt zu ihrer Ausführung ge
tan. Da dürfe man doch nicht länger zögern.
Herr Beigeordneter B.: Nachdem so scharfe Angriffe gegen
das Haus gefallen, müsse er doch etwas zugunsten desselben
sagen. Im Kuratorium sei man vollständig einig gewesen über
die Vortreffliohkeit des Planes. In der Baukommission aber
sei nur die Treppe bemängelt worden. Es sei nicht wohl
getan, wenn man ein so weislich überlegtes Projekt in dieser
Weise in der Öffentlichkeit diskreditiere. Für die Herren, die
dagegen gesprochen haben, seien die Wohnungen natürlich
nicht angemessen, aber für Leute, für die sie bestimmt sind,
seien sie vorzüglich.
Herr Stadtv. E.: Die Treppe interessiere ihn nicht, aber
er müsse erklären, daß er Wohnungen von zwei Zimmern
nicht für angemessene Wohnungen halte. Die Wohnungs
verhältnisse im alten Stadtteil seien unwürdig und wahrhaftig
polizeiwidrig. Die Leute bezahlten für Löcher 40—50 Taler,
Er müsse darauf bestehen, daß die Wohnungen mindestens zu
drei Zimmern in Aussicht genommen würden. In Wohnungen
von zwei Zimmern diene das eine Zimmer als Küche, Werk
statt und Wohnzimmer; im anderen schlafe die ganze Familie.
Seien mehrere uud größere Kinder vorhanden, so seien diese
Wohnungen geradezu unanständig und sittlich verwerflich. In
einer hiesigen Zeitung werde für Arbeiterkolonien an der
Peripherie der Stadt plaidiert. Dagegen müsse er sich ganz
entschieden aussprechen; er sei vielmehr der Meinung, daß
der größte Teil der Stiftung in der alten Stadt bleibe, da hier
die Wohnungsnot am größten. Er beantrage demnach, das
Projekt zurückzuverweisen und dem Kuratorium den Auftrag
zu geben, Wohnungen von mindestens drei Räumen ins Auge
zu fassen.
Herr Stadtv. K. stellt gegenüber Herrn H. fest, daß in
dem ihm von der Verwaltung zugesendetengedruckten Exemplare
der Stiftungsurkunde nicht von „angemessenen," sondern
von „angenehmen" Wohnungen die Rede sei.
Herr Beigeordneter B.: Das Wohnungsbedürfnis gehe für
die kleinen Leute nicht über zwei Zimmer hinaus; wenn die
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