Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Bodenreform  im  Lichte  des  Freihandels.

ihren  Rechtsbegriffen  zugelassen,  daß  sich  einzelne  die-Leistungen
  der  Natur,  wie  sie  im  Boden  sich  überall  zeigt,
aneigneten  und  anderen  erst  überließen,  wenn  diese  ihnen
diese  Arbeit  der  Natur  vergüteten,  obwohl  nichts  klarer
sein  kann,  als  daß  sie  der  Gesamtheit  gehören,  und  diese
den  Entgelt  hätte  einziehen  müssen.
Das  Lehnsrecht  bei  den  germanischen  Völkern  im  Mittelalter
  überließ  zwar  auch  den  Boden  einzelnen,  aber  nur
gegen  feste  Bestimmungen,  nach  welchen  sowohl  die  Inhaber
des  Lehens  selbst  Dienste  leisten  —  Heeresfolge,  Brückenbau ­
  usw.  —  wie  nach  unten  hin  für  die  Existenz  der  Untergebenen ­
  Sorge  tragen  mußten.  Für  jeden  Menschen  war  auch,,
so  lange  diese  Ordnung  bestand,  welche  der  wirtschaftlichen
Entwicklung  wohl  entsprach,  gut  gesorgt,  und  es  ist  bekannt,.,
daß  der  Teil  an  dem  Nationalvermögen,  welcher  der  Tagelöhner ­
  in  den  guten  Zeiten  des  Mittelalters  erhielt,  höher
war,  als  er  es  in  unseren  Tagen  ist.  Er  aß,  trank,  kleidetesich
  und  wohnte  relativ  besser  und  hatte  nicht  die  Plagen
und  Sorgen  um  den  kommenden  Morgen  wie  der  sogenanntefreie
  Arbeiter  von  heute.  Auf  den  Grundstücken,  welche
der  Leibeigene  bebaute,  lagen  feste  Lasten,  die,  so  lange
Recht  und  Gesetz  schützte,  nie  willkürlich  erhöht  werden
konnten.  Was  der  Bauer  mehr  erarbeitete,  gehörte  ihm,,
und  auf  den  Gütern  des  Herrn  genossen  die  unfreien  Leute
vollauf  alle  Vorteile,  welche  dem  Herrn  durch  Verbesserung,
der  Technik  zufielen.  Denn  dieser  konnte  die  Mehrerträge
seines  Einkommens,  welche  über  die  Befriedigung  seiner  -
immerhin  weiten  Bedürfnisse  hinausgingen,  nicht  anders
anwenden,  als  daß  er  sie  selbst  mit  seinen  Freunden,  seinem
Gesinde,  durch  Bauten  Prunksachen  aufbrauchte,  oder  in.
Verbesserung  der  Produktion  anlegte.  Zinsbringend,  heckend
waren  sie  auf  Grund  und  Boden  nirgend  anzubringen,  da
ja  seinen  Bauern  die  freie  Verfügung  über  den  Boden  fehlte..
Daß  auch  hier  schon  die  Unterschiede  in  dem  natürlichen.
            
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