Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 61
'hat die gegenwärtige Gesellschaft große Ähnlichkeit mit einer
Schar Reisender in der Wüste. Durstig finden sie eine
Quelle, die genügend wäre, alle zu erquicken und zu stärken;
allein eine kleine Zahl wirft sich auf zum Herrn der Quelle ;
aus Mißgunst lassen sie der Mehrzahl nur wenige Tropfen
für ihren Durst; sie selbst trinken in langen Zügen, allein
die Quelle fließt stärker, als sie austrink,en können; so lassen
sie aus Übersättigung und Mißgunst zugleich die Hälfte des
sprudelnden Stromes in den Sand verrinnen.“
Soweit der Denker von Jagetzow.
In ähnlicher Weise führt Lassalle in seinem „Bastiat-
:.Schulze-Delitzsch“ ans, daß dem Arbeiter nur soviel von
der Produktion verbleibe, als zu seinem notwendigen Lebens
unterhalte genüge:
„Wenn nun aber der Arbeitslohn im Durchschnitt immer
auf den notwendigen Lebensunterhalt beschränkt ist, so folgt
hieraus von selbst, daß aller aus dem Verkauf der Produkte
erlöste Überschuß des Produktionsertrages über den während
der Dauer der Produktion notwendigen Lebensbedarf in den
Händen des Unternehmers bleibt, der diesen Überschuß nun
nach weiteren Gesetzen, die wir hier nicht untersuchen können,
zwischen sich und dem reinen Kapitalisten (Zins, und resp.
dem Bodenbesitzer als Grundrente, auf deren besondere Ge
setze wir hier noch weniger eingehen können) verteilt.“
In unseren Tagen tritt mehr und mehr hervor, daß der
Unternehmerprofit nur die Folge von verkehrten gesellschaft
lichen Grundlagen ist, welche die arbeitende Bevölkerung
von dem Nießbrauchs an der Mutter Erde ausschloß.
Da man durch Gesetze erlaubte, daß jemand Grund und
Boden eigentümlich besitzen konnte, ohne die Arbeit der
Naturkräfte — die Grundrente — an die Gemeinschaft ab-
zugeben, gestattete man, daß große Landbesitzungen sich
in einer Hand vereinigen konnten. Dadurch war die große
Masse von der Urquelle aller Betätigung ausgeschlossen;
die Menschen fanden nur Arbeit, wenn sie sich bereit er
klärten, dem Bodeneigentümer eine Abgabe zu leisten,
welche der unentgeltlichen Leistung der Naturkräfte mehr
oder weniger entsprach. Das private Bodeneigentum in