Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 61 
'hat die gegenwärtige Gesellschaft große Ähnlichkeit mit einer 
Schar Reisender in der Wüste. Durstig finden sie eine 
Quelle, die genügend wäre, alle zu erquicken und zu stärken; 
allein eine kleine Zahl wirft sich auf zum Herrn der Quelle ; 
aus Mißgunst lassen sie der Mehrzahl nur wenige Tropfen 
für ihren Durst; sie selbst trinken in langen Zügen, allein 
die Quelle fließt stärker, als sie austrink,en können; so lassen 
sie aus Übersättigung und Mißgunst zugleich die Hälfte des 
sprudelnden Stromes in den Sand verrinnen.“ 
Soweit der Denker von Jagetzow. 
In ähnlicher Weise führt Lassalle in seinem „Bastiat- 
:.Schulze-Delitzsch“ ans, daß dem Arbeiter nur soviel von 
der Produktion verbleibe, als zu seinem notwendigen Lebens 
unterhalte genüge: 
„Wenn nun aber der Arbeitslohn im Durchschnitt immer 
auf den notwendigen Lebensunterhalt beschränkt ist, so folgt 
hieraus von selbst, daß aller aus dem Verkauf der Produkte 
erlöste Überschuß des Produktionsertrages über den während 
der Dauer der Produktion notwendigen Lebensbedarf in den 
Händen des Unternehmers bleibt, der diesen Überschuß nun 
nach weiteren Gesetzen, die wir hier nicht untersuchen können, 
zwischen sich und dem reinen Kapitalisten (Zins, und resp. 
dem Bodenbesitzer als Grundrente, auf deren besondere Ge 
setze wir hier noch weniger eingehen können) verteilt.“ 
In unseren Tagen tritt mehr und mehr hervor, daß der 
Unternehmerprofit nur die Folge von verkehrten gesellschaft 
lichen Grundlagen ist, welche die arbeitende Bevölkerung 
von dem Nießbrauchs an der Mutter Erde ausschloß. 
Da man durch Gesetze erlaubte, daß jemand Grund und 
Boden eigentümlich besitzen konnte, ohne die Arbeit der 
Naturkräfte — die Grundrente — an die Gemeinschaft ab- 
zugeben, gestattete man, daß große Landbesitzungen sich 
in einer Hand vereinigen konnten. Dadurch war die große 
Masse von der Urquelle aller Betätigung ausgeschlossen; 
die Menschen fanden nur Arbeit, wenn sie sich bereit er 
klärten, dem Bodeneigentümer eine Abgabe zu leisten, 
welche der unentgeltlichen Leistung der Naturkräfte mehr 
oder weniger entsprach. Das private Bodeneigentum in
	        
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