Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
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fangreichen Boden. Nie würde jemand Land in Anspruch 
nehmen können, um es durch andere gegen Entgelt be 
arbeiten zu lassen, denn dieses Entgelt müßte er ja im 
gerechten Wesen selbst wieder abgeben, da es die Grund 
rente ist. Da viele an den Boden, die Urquelle aller Güter, 
heran könnten, so würde die Armut von heute oder von 
früher nicht gewesen sein; Protze und Proletariat ständen 
sich nicht so feindselig gegenüber. Ob die Landverleihung 
im Mittelalter an die großen Herren im Sinne einer wirt 
schaftlichen Entwickelung nach materialistischer Geschichts 
auffassung war, ist eine recht müßige Frage, da sie gar 
nicht zu beantworten ist. Wo die Eltern wohlhabend sind, 
brauchen die Kinder nicht ins Proletariat zu sinken. Sie 
finden dann einen Fonds vor, mit dem sie anfangen können, 
außerdem Gelegenheit zur Arbeit, wenn die Ansammlung 
großer Vermögen das Feld der Arbeitsbetätigung nicht ein 
geengt hat. Mochte früher wirklich einmal das bebauungs 
fähige Land im nationalen Gebiete zu eng werden, heute, 
wo die ganze Erde gleichsam offen liegen könnte, kann 
von Mangel an Boden gar keine Bede sein. Nicht allein 
der Landmann hat im gerechten Gemeinwesen die Mög 
lichkeit, lohnende Tätigkeit zu finden, auch seine Söhne, 
die in die Industrie eintreten, sind nicht hilflos. 
Die Hebung des Genossenschaftswesens wird in Zukunft 
allen Kredit gewähren. Alle nehmen an den Gaben der 
Natur Teil, die der Urgrund aller Produktivität sind, der 
Bodenbauer gibt sie an das Gemeinwesen ab, und alle 
Bürger erhalten darin gleichsam einen Fonds, ein Betriebs 
kapital, das ihnen allen gegen Sicherheit zur Verfügung 
steht. Die Abgabe der Bodenbenutzer wird natürlich ver 
schieden sein nach der Qualität des Bodens, von welcher 
die Betätigung der Naturkräfte abhängig ist. Lage — ob 
sonnig, geschützt — Erdart, — ob Ton, Lehm, Sand, 
Kreide, — Klima usw. werden auf die Höhe der nach
	        
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