Die Bodenreform im Lichte des Freihandels.
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fangreichen Boden. Nie würde jemand Land in Anspruch
nehmen können, um es durch andere gegen Entgelt bearbeiten
zu lassen, denn dieses Entgelt müßte er ja im
gerechten Wesen selbst wieder abgeben, da es die Grundrente
ist. Da viele an den Boden, die Urquelle aller Güter,
heran könnten, so würde die Armut von heute oder von
früher nicht gewesen sein; Protze und Proletariat ständen
sich nicht so feindselig gegenüber. Ob die Landverleihung
im Mittelalter an die großen Herren im Sinne einer wirtschaftlichen
Entwickelung nach materialistischer Geschichtsauffassung
war, ist eine recht müßige Frage, da sie gar
nicht zu beantworten ist. Wo die Eltern wohlhabend sind,
brauchen die Kinder nicht ins Proletariat zu sinken. Sie
finden dann einen Fonds vor, mit dem sie anfangen können,
außerdem Gelegenheit zur Arbeit, wenn die Ansammlung
großer Vermögen das Feld der Arbeitsbetätigung nicht eingeengt
hat. Mochte früher wirklich einmal das bebauungsfähige
Land im nationalen Gebiete zu eng werden, heute,
wo die ganze Erde gleichsam offen liegen könnte, kann
von Mangel an Boden gar keine Bede sein. Nicht allein
der Landmann hat im gerechten Gemeinwesen die Möglichkeit,
lohnende Tätigkeit zu finden, auch seine Söhne,
die in die Industrie eintreten, sind nicht hilflos.
Die Hebung des Genossenschaftswesens wird in Zukunft
allen Kredit gewähren. Alle nehmen an den Gaben der
Natur Teil, die der Urgrund aller Produktivität sind, der
Bodenbauer gibt sie an das Gemeinwesen ab, und alle
Bürger erhalten darin gleichsam einen Fonds, ein Betriebskapital,
das ihnen allen gegen Sicherheit zur Verfügung
steht. Die Abgabe der Bodenbenutzer wird natürlich verschieden
sein nach der Qualität des Bodens, von welcher
die Betätigung der Naturkräfte abhängig ist. Lage — ob
sonnig, geschützt — Erdart, — ob Ton, Lehm, Sand,
Kreide, — Klima usw. werden auf die Höhe der nach