Full text : Logik des Geldes

94  Fünftes  Kapitel.  Zur  Systematisierung  der  Lehren  vom  Papiergelde.
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der  Funktionen  des  Geldes,  wenigstens  in  einigermaßen
normalen  politischen,  finanziellen  und  volkswirtschaftlichen
Zuständen.«
Wenn  aber  über  die  historische  wie  über  die  logische
Seite  der  Sache  das  Urteil  so  wenig  auseinandergeht,  worin
liegt  dann  noch  der  wesentliche  Unterschied  beider  Auffassungen? ­
  Auch  der  Metallist  wird  heute  zugeben  müssen,
daß  ein  Papiergeld  gelegentlich  seinen  historischen  Ursprung ­
  aus  dem  Anschluß  an  Metallgeld  verleugnet  und
nur  noch  den  Namen  der  metallistischen  Werteinheit  trägt,
dabei  aber  eine  selbständige  Wertbildung  zeigt,  die  streng
metallistisch  nicht  mehr  zwanglos  erklärt  werden  kann.
Dann  aber  steht,  nur  noch  die  »sehr«  theoretische  Frage
zur  Diskussion,  ob  in  diesem  Falle  nicht  doch  ein  Metall  im
Füntergrunde  stehen  müsse.  Und  hier  ist  es  nun,  wo  beide
Theorien,  konsequent  zu  Ende  gedacht,  sich  begegnen
müssen.  Denn  wie  die  Vorstellung  eines  wirklich  vorhandenen, ­
  zur  Einlösung  oder  zur  Deckung  bestimmten
Metallfonds  auf  die  Urteile  der  Menschen  über  das  Geld
wirkt,  und  wie  weit  diese  Vorstellung  auch  noch  dann
wirksam  sein  kann,  wenn  die  Beziehung  zwischen  dem
Metallfonds  und  der  Einlösung  gelockert  und  eine  ziemlich
problematische  geworden  ist,  —  das  alles  läßt  sich  schwer
nachweisen.  Hier  versagt  die  Kausalerklärung,  und  deshalb ­
  können  die  Metallisten  glauben,  was  sie  wollen,  und
ebenso  die  Nominalisten.  Aber  die  Differenz  der  Anschauung
wird  um  so  kleiner,  je  weiter  jeder  denkt,  je  mehr  er
konsequent  zum  Ende  zu  gelangen  versucht;  denn  dann
werden  die  Metallisten  ihren  orthodoxen  Glauben  reformieren ­
  müssen,  wonach  die  Einlösung  unbedingt  in  Metall
zu  bestehen  habe,  und  die  Nominalisten  werden  wieder
das  Zugeständnis  machen  müssen,  daß  irgendeine  endliche
Befriedigung  des  Geldinhabers  in  Nichtgeld  erforderlich
            
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