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Erstes Kapitel. Methodologie.
zuweisen, ganz abgesehen davon, daß deratige Abstrak
tionen für eine soziologische Auffassung des Geldes von ge
ringer Bedeutung sind.
Das bereits etwas berüchtigte Kapitel über die Eigen
schaften der Edelmetalle halten wir im Gegensatz zu manchen
lebenden Nationalökonomen durchaus nicht für irrelevant;
indessen ist es von den Schriftstellern zu Anfang des 19. Jahr
hunderts bereits in solcher Ausführlichkeit und mit solchem
Geschick behandelt worden, daß den späteren nichts anderes
übrig blieb, als diese Ausführungen immer und immer zu
wiederholen. Soweit der Sinn dieses Kapitels für die Geld
auffassung von Bedeutung bleibt, hoffen wir es nicht ver
nachlässigt zu haben (vgl. K. IV. § 3). Aus den gleichen
Gründen fehlen hier die Aufzählungen historischer Geld
arten (Muscheln, Vieh, Kakaobohnen usw.) und die Be
trachtungen darüber (vgl. K. II § 4). Eine Geschichte oder
ein System der Währungen zu liefern war ebensowenig
unsere Aufgabe. — —
Nach zwei Seiten hin aber schien noch eine besondere
Abgrenzung des Problems nötig: Einmal zur Beruhigung der
Juristen und dann zur näheren Orientierung der National
ökonomen. Es sei gleich gesagt: Wir wollen keine spezifisch
juristische Geldtheorie aufbauen. Nicht als ob damit die emi
nente Bedeutung juristischer Gesichtspunkte für die Geld
lehre geleugnet werden sollte. Ist doch z. B. die Eigenschaft
des gesetzlichen Zahlungsmittels von manchen Autoren mit
Unrecht zu wenig beachtet worden. Aber so wenig für den
Nationalökonomen die juristische Betrachtung des mensch
lichen Lebens das Hauptproblem bilden kann, so wenig wird
dies in unserer Geldtheorie der Fall sein. Damit soll nicht
geleugnet werden, daß auch eine spezifisch juristische Theorie
starke Berechtigung haben könnte. Übrigens gibt es auch Ju
risten, die in eminentem Maße »nationalökonomisch« denken