Full text: Logik des Geldes

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Erstes Kapitel. Methodologie. 
zuweisen, ganz abgesehen davon, daß deratige Abstrak 
tionen für eine soziologische Auffassung des Geldes von ge 
ringer Bedeutung sind. 
Das bereits etwas berüchtigte Kapitel über die Eigen 
schaften der Edelmetalle halten wir im Gegensatz zu manchen 
lebenden Nationalökonomen durchaus nicht für irrelevant; 
indessen ist es von den Schriftstellern zu Anfang des 19. Jahr 
hunderts bereits in solcher Ausführlichkeit und mit solchem 
Geschick behandelt worden, daß den späteren nichts anderes 
übrig blieb, als diese Ausführungen immer und immer zu 
wiederholen. Soweit der Sinn dieses Kapitels für die Geld 
auffassung von Bedeutung bleibt, hoffen wir es nicht ver 
nachlässigt zu haben (vgl. K. IV. § 3). Aus den gleichen 
Gründen fehlen hier die Aufzählungen historischer Geld 
arten (Muscheln, Vieh, Kakaobohnen usw.) und die Be 
trachtungen darüber (vgl. K. II § 4). Eine Geschichte oder 
ein System der Währungen zu liefern war ebensowenig 
unsere Aufgabe. — — 
Nach zwei Seiten hin aber schien noch eine besondere 
Abgrenzung des Problems nötig: Einmal zur Beruhigung der 
Juristen und dann zur näheren Orientierung der National 
ökonomen. Es sei gleich gesagt: Wir wollen keine spezifisch 
juristische Geldtheorie aufbauen. Nicht als ob damit die emi 
nente Bedeutung juristischer Gesichtspunkte für die Geld 
lehre geleugnet werden sollte. Ist doch z. B. die Eigenschaft 
des gesetzlichen Zahlungsmittels von manchen Autoren mit 
Unrecht zu wenig beachtet worden. Aber so wenig für den 
Nationalökonomen die juristische Betrachtung des mensch 
lichen Lebens das Hauptproblem bilden kann, so wenig wird 
dies in unserer Geldtheorie der Fall sein. Damit soll nicht 
geleugnet werden, daß auch eine spezifisch juristische Theorie 
starke Berechtigung haben könnte. Übrigens gibt es auch Ju 
risten, die in eminentem Maße »nationalökonomisch« denken
	        
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