20 Erstes Kapitel. Methodologie.
schiede der Definitionen aufzählen. Welcher Autor aber hat
hier recht? Ein moderner Nationalökonom wird wahrscheinlich
antworten: »ln gewissem Sinne keiner und in gewissem
Sinne jeder. Keiner, soweit er den Anspruch macht, die richtige
Definition zu liefern. Jeder, indem er eine Definition
liefert. Hat doch scheinbar jede Definition ihre relative Berechtigung.«
»Ist dem aber auch wirklich so?« werden andere einwenden.
»Führt nicht dieses moderne Prinzip zu völliger
Unfruchtbarkeit, wenn es ohne Einschränkung angewandt
wird ? Ein Prüfstein für die Berechtigung einer Definition
muß doch existieren, wenn nicht alles farblos und bedeutungslos
werden soll? An der Anwendung, den Früchten
wird man erkennen, ob eine Definition, praktisch genommen,
wirklich Berechtigung hat. Es ist die Frage, ob wir mit ihr
weiterkommen in der Erkenntnis der wirtschaftlichen Phänomene.
Wer in die Definition des Oeldes etwas hineinkonstruiert
hat, was durch die Tatsachen des wirtschaftlichen
Lebens nicht gegeben zu sein scheint, oder w r er das Unwesentlichste
zum Charakteristischen erheben will, dem werden wir
jene Berechtigung absprechen. Das Urteil über die »Wesentlichkeit«
ist zwar auch ein subjektives Werturteil, indessen
hat man in dem sogenannten jüngeren Methodenstreite wohl
doch erkannt, daß diese Subjektivität keine grenzenlose ist.«
Gewiß — aber die Subjektivität des »logischen« Werturteils
bereitet genug Schwierigkeiten. So erscheint beim
Geldproblem einmal die Münze, z. B. das Dreimarkstück, als
das einzig Konkrete, Reale, fest Umschriebene und Unzweideutige.
Dann aber taucht der Zweifel auf: ist dieses sichtbare
Stück Materie wirklich das, was unser Interesse verdient,
ist es das Wesentliche der Sache,-oder nicht bloß
nebensächliche, äußere Erscheinungsform? Worin aber läge
dann die unsichtbare Seele des Geldes? Etwa doch in der