§ 4. Definitionen, Begriffe und Theorien.
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Geschöpf der Rechtsordnung; wohl aber kann es in allen
diesen Formen gedacht werden. Und hier liegt der Schlüssel
für die Möglichkeit nicht nur der verschiedenen Grundbe
griffe, sondern auch der verschiedenen Grundhypothesen
vom Gelde.
Ein Geldbegriff ist mehr als ein Wort, er enthält bereits
Urteile. So umschließt ein Geldbegriff, der von der sicht
baren Materie ausgeht, den Keim einer materiellen, »metall-
listischen« Geldtheorie, während ein von der Zahlungsmittel
funktion ausgehender Begriff des Geldes eine anders ge
färbte Theorie bedingt. Und auch hier muß man toleranter
sein als die modernen, orthodoxen Geldtheoretiker. Auch
jenseits der lichten Sterne ist nicht bloß dunkle Nacht. Wes
sen Blick am Metalle haften bleibt, wer engherzig im Metalle
allein wahres Geld erkennen will, der wird zwar für manche
neuere Erscheinung des Geldwesens nicht leicht die Erklä
rung finden; de-nnoch wird er schließlich imstande sein, sich
mit seiner einseitigen Geldauffassung durch alle die mannig
fachen Phänomene des Wirtschaftslebens einigermaßen hin
durchzufinden. Und das letztere gilt auch von dem Bekenner
der modernen »nominalistischen« Geldauffassung. Wenn nur
eine dieser einseitigen Anschauungen unsere Phantasie ganz
erfüllt, so sind wir imstande, alle konkreten Phänomene in
sie einzuordnen, ja, wir bemerken es kaum, wenn unsere Auf
fassung dann einmal gezwungen und gekünstelt wird und
wenn eine anders geartete Erklärung einfacher und natür
licher erscheinen würde.
Diese Toleranz wird vielen unhaltbar Vorkommen: »Ent
weder Nominalist oder Metallist, für Knapp oder gegen
ihn«, so wird man etwas primitiv die Standpunkte kennzeich
nen, die man heute in der Geldtheorie für vertretbar hält.
Man wird den relativistischen Standpunkt für ein Zeichen
von Unklarheit, von Inkonsequenz, von Ängstlichkeit ansehen.