Full text : Logik des Geldes

§  4.  Definitionen,  Begriffe  und  Theorien.

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Um  auch  für  den  Nichteingeweihten  ganz  deutlich  zu  sein,
seien  zunächst  die  von  unserer  Definition  ausgeschlossenen
Objekte  aufgezählt,  von  denen  einige  anderswo  zuweilen  als
Geld  bezeichnet  werden:  Es  sind  das  ungemünztes  Metall,
Wechsel,  Schecks,  Giroüberweisungen,  Privatpapiergeld,
Briefmarken  und  Kupons,  und  die  berühmten  historischen
»Geldarten«:  Kaurimuscheln,  Vieh,  Pelze,  Felle,  Kakaobohnen, ­
  Elfenbein  und  anderes  mehr.  (Die  letzteren  Zahlungsmittel ­
  können  gewiß  unter,  manchen  Umständen  den  in
unserer  Definition  gekennzeichneten  Objekten  wesensverwandt ­
  sein.  Indessen  sehen  wir  in  ihnen  nur  eine  Vorstufe
des  modernen  Geldes,  dessen  Kenntnis  für  uns  stets  wertvoll ­
  und  niemals  gleichgültig  bleibt,  deren  Einbeziehung  in
unsere  theoretische  Erörterung  über  modernes  Geld  aber
ohne  Schaden  entbehrt  werden  kann.)
Dagegen  gehören  zum  Gelde  nach  unserer  Definition:
Metallmünzen  aller  Art,  auch  Scheidemünzen,  einlösbare  und
uneinlösbare  Banknoten  und  Staatsnoten,  sowie  Gold-  und
Silberzertifikate.  Gegenüber  den  metallistischen  Lehren  ist
unser  Geldbegriff  also  sehr  weitherzig  gefaßt,  sofern  er  jene
papiernen  Scheine  mit  einbezieht.  Knapp  gegenüber  wird
betont,  daß  für  die  Geltung  des  Geldes  nicht  allein  die  staatliche ­
  Grenze  entscheidet;  daß  ferner  die  Chartalität  nicht
unbedingte  Voraussetzung  ist l .
1  Chartalität  bei  Knapp  =  Verfassung,  bei  der  die  Geltung  nicht  aus
dem  Stücke  selbst,  sondern  nur  aus  den  Gesetzen  oder  anderen  Rechtsquellen ­
  ersichtlich  ist.
            
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