Full text : Logik des Geldes

§  1.  Der  Metallismus.

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Moll,  Logik  des  Geldes.

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Wie  würde  sich  nun  der  Metallismus  zum  Problem  des
Endes  stellen?  Er  hat  darauf,  wie  es  scheint  —  ohne  das
Problem  formuliert  zu  haben  —  eine  einfache  Antwort  bereit.
Sie  wird  lauten:  »Edelmetall  ist  die  einzig  mögliche  Form
der  Befriedigung,  die  als  Abschluß  eines  Qeldsystems  gelten
kann.  Wo  etwa  stoffwertloses  Geld  zirkuliert,  da  wird  überall ­
  Einlösung  in  Edelmetall  (Gold)  als  Abschluß  gefordert.«
Die  konsequenteste  Form  des  Metallismus  sieht  ja  im  Edelmetall ­
  schließlich  geradezu  einen  Selbstzweck.  Man  reflektiert ­
  entweder  dabei  gar  nicht  darüber,  welche  Befriedigung
im  Metall  gegeben  sei,  oder  aber  man  denkt  an  die  unmittelbare ­
  Verwertbarkeit  des  Metalles  zum  Schmuck  und  für  Industriezwecke. ­
  Der  Metallismus  in  seiner  konsequenten  und
einseitigen  Form  fragt  nicht  kritisch  danach,  woher  denn
das  Edelmetall  seinen  Wert  ableite,  und  gelangt  daher  nicht
zu  dem  Ergebnis,  daß  eben  dieser  Wert  zum  Teile  erst  durch
die  Nachfrage  nach  Geldzwecken  und  somit  durch  die  Geldfunktion ­
  bestimmt  werde.  Er  fragt  nicht  danach,  wie  es  um
gewiß  Geld«  (Seite  12).  Dabei  aber  faßt  er  wie  andere  Metallisten  das  Papiergeld ­
  doch  wieder  als  Schuldverschreibung  auf,  als  Zeichen  eines  Geldquantums; ­
  seine  Zirkulation  beruht  auf  Vertrauen,  es  bedarf  einer  Einlösung, ­
  und  niemals  kann  es  Preismesser  sein  (Seite  99  und  196).  Bei
Knies  findet  sich  die  Lehre,  auch  Metallgeld  sei  Kreditgeld  (Geld  und
Kredit,  1.  Abteilung,  das  Geld,  2.  Auflage  1885,  Seite  267).  Endlich  gibt
es  Schriftsteller  wie  Adolph  Wagner,  die  weder  als  Metallisten,  noch
als  Nominalisten  im  Sinne  Knapps  gelten  können,  sondern  eine  Mittelstellung ­
  einnehmen.
Es  sei  noch  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  keineswegs  zulässig
ist,  den  Metallismus  etwa  als  wirtschaftliche  Geldtheorie  schlechthin  im
Gegensatz  zu  juristischen  Lehren  zu  stellen.  Es  mag  sein,  daß  einzelne
Metallisten  die  juristisch  erheblichen  Funktionen  des  Geldes  vernachlässigt
haben.  Aber  die  Lehre  Rieh.  Hildebrands  muß  man  u.  E.  geradezu
als  »juristischen  Metallismus«  kennzeichnen:  Geld  ist  für  ihn  immer  nur
die  gesetzlich  bestimmte  gemünzte  Metalimenge,  keineswegs  ein  Metallquantum ­
  an  sich.  Wo  bei  gesetzlicher  Silberwährung  der  tatsächliche
Zahlungsverkehr  in  Goldmünzen  stattfindet,  spricht  Hildebrand  von
Silberwährung,  bei  der  das  Gold  wohl  als  »Zahlungsmittel«,  nicht  aber  als
»Geld«  fungiere  (Das  Wesen  des  Geldes,  1914,  Seite  30).
            
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