'§ 4. Adam Müllers Lehre vom ewigen Nationalkredit. 49
muß, eines Lebens, welches beides, jenes äußere zuerst beobachtete
Lehen und den äußeren Tod unter sich begreift, und
welches aus jedem neuen Konflikt der Lebens- und der Todeserscheinung,
die sich dem Beobachter darstellt, in seiner Seele
reiner und deutlicher ausgeboren wird — so wächst und belebt
sich, vor den Augen aller einzelnen Zeugen der großen
Wechselwirkung des Lebens- und Todesprozesses in unserer Nationalhaushaltung,
ein höheres Produkt, welches jene Wechselwirkung
zwischen den gemeinen Produkten und der gemeinen Konsumtion
regiert, umfaßt und garantiert, auch bei jedem neuen
Konflikt der Produktion und der Konsumtion, wieder reiner und
deutlicher geboren wird; es ist der Kredit, der Nationalkredit,,
die Nationalmacht, es ist der Glaube an den Staat selbst.« (Theorie
d. G. S. 79.)
»Denn auch in der Privatökonomie findet eigentlich kein Überschuß
statt: Das über die Konsumtion Erworbene oder Ersparte
muß von der Gesellschaft konsumiert werden oder in einer erweiterten
Produktion des Erwerbers angelegt, d. h. von dieser
Produktion verzehrt werden; was diese erweiterte Produktion ergibt,
ebensowohl als der dabei angewendete Überschuß, muß weiter
konsumiert werden, und die umfassendste Produktion dieser Art
wäre vergeblich, wenn sie über die Konsumtion oder den Absatz
oder das Bedürfnis hinausschritten. Also stoßen wir nirgends
auf einen absoluten an sich selbst geltenden Überschuß, und solange
wir bei den äußeren Erscheinungen stehen bleiben, hat
die gesamte Ökonomie gar kein Resultat.
Die Lage der Sache ändert sich aber von Grund aus, wenn wir
auf jenes innerliche, unsichtbare und dennoch höchst vernehmliche
Produkt Rücksicht nehmen, welches durch alle Produktion
hindurchläuft, und sich unter allen Erzeugungen und unter allem
Verzehren befestigt und wächst, wie der Baum unter beständiger
Wiederkehr einer Zeit der Blüte, der Frucht und der Entblätterung:
Die bürgerliche Gesellschaft, die anerkannte, der Glaube an sie,
an die Sicherheit und Zuverlässigkeit des gesamten Beieinanderseins
und Miteinanderwirkens, kurz der Kredit.« (Theorie d. G. S. 84).
»Es ergibt sich also für den Eigentümer nie und an keiner
Stelle ein absoluter Überschuß, welcher Gegenstand des ausschließenden
Privateigentums für ihn werden könnte; es ergibt
sich für ihn nichts, als ein unsichtbares, aber immer festeres zuverlässigeres
Band an die bürgerliche Gesellschaft. Anstatt des vermeintlichen
Überschusses wird er nur tiefer und tiefer in die Haushaltung
und zuglei'ch in die Gesetze der bürgerlichen Gesellschaft
verwoben, und weil er in größere Wechselwirkung mit dem Ganzen
tritt und den Kredit des Ganzen mehr empfindet und' deutlicher
repräsentiert als die Übrigen — fühlt er sich reicher,
nennen wir ihn reicher als die Übrigen.« (Theorie d. G. S. 86.)
Moll, Logik des Geldes. 4